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Kohlenwasserstoffförderung im Landkreis Gifhorn: Bewilligung zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas zurückgegeben

Das Erlaubnisfeld „Bockel-Hankensbüttel I – Verkleinerung“ (gelb umrandet), das am Ost-rand von Hankensbüttel lag, ist jetzt aufgehoben worden. Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Bockel-Hankensbüttel I – Verkleinerung“ (gelb umrandet), das am Ostrand von Hankensbüttel lag, ist jetzt aufgehoben worden.

Der Insolvenzverwalter der Hermann von Rautenkranz, Internationale Tiefbohr GmbH & Co. KG (ITAG) hat die bergrechtliche Bewilligung „Bockel-Hankensbüttel I – Verkleinerung“ zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen jetzt vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Da kein Interesse an einer Übernahme durch anderweitige Unternehmen der Erdölbranche bestand, beantragte der Insolvenzverwalter die Aufhebung der Bergbauberechtigung.

Die Bewilligung war zum 1. September 2016 erteilt worden und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 30. November 2026. In dem vormalig etwa ein Quadratkilometer großen Bewilligungsfeld, das sich in der Gemeinde Hankensbüttel (Landkreis Gifhorn) am Ostrand der Ortschaft befand, wird seit 2020 kein Erdöl mehr gefördert.

Die Aufhebung des Bewilligungsfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im November 2022 beantragt. Mit der beantragten Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt wird die Aufhebung nun wirksam.

Bei einer bergrechtlichen Bewilligung handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen und gewinnen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungs- bzw. Gewinnungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Weitere Infos:

Mehr Details zum Thema Bergbauberechtigungen (Erlaubnisse/ Bewilligungen) stellt das LBEG im Internet unter der Adresse http://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default zur Verfügung.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.12.2022

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