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Landkreis Oldenburg: NDEWG GmbH bekommt Feld Poggenpohl zugeteilt - LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Erlaubnisfeld Poggenpohl   Bildrechte: LBEG/Dr. Thomas Dinter
Zwischen Dötlingen und Großenkneten nordwestlich von Wildeshausen liegt das Erlaubnisfeld Poggenpohl.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) mit Sitz in Lingen/Ems zum 1. Februar dieses Jahres das Erlaubnisfeld Poggenpohl zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst befristet auf drei Jahre bis zum 31. Januar 2025. Das Erlaubnisfeld Poggenpohl ist knapp 3,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über eine rechteckige Fläche auf der Grenze zwischen den Gemeinden Großenkneten und Dötlingen und der Kreisstadt Wildeshausen im Landkreis Oldenburg.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die NDEWG GmbH im September vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den betroffenen Gemeinden Großenkneten und Dötlingen sowie dem Landkreis Oldenburg die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der NDEWG GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die NDEWG GmbH sieht Möglichkeiten, die Bohrungen des ehemaligen Untergrunderdgasspeichers Dötlingen für ein Erdwärmeprojekt zu nutzen und geothermale Energie kommunal oder gewerblich zu verwerten. Dabei wird die NDEWG GmbH vom Betriebsführer des ehemaligen Untergrunderdgasspeichers Dötlingen, der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG), unterstützt.

Weitere Infos:

Das LBEG stellt als Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD) für die Erschließung von Tiefengeothermiepotenzialen Daten über geologische Formationen bereit, die sich möglicherwiese besonders gut für die Gewinnung von Erdwärme aus mehreren hundert Meter Tiefe eignen. Zudem begleitet es die Frage, wie bestehende Tiefbohrungen für die regenerative, geothermale Energiegewinnung nachgenutzt werden können. So gab es im vergangenen Herbst neben der regelmäßigen Sitzung des Geothermieforums Niedersachsen eine spezielle Informationsveranstaltung über die Tiefengeothermiepotenziale Niedersachsens, die rege von Kommunen und kommunalen Energieversorgern genutzt wurde.

Der Erlaubnisantrag der NDEWG ist der dritte zur Aufsuchung von Erdwärme in Niedersachsen, der auf eine mögliche geothermische Nachnutzung einer bestehenden Tiefbohrung abzielt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2022

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