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Landkreis Vechta: LBEG genehmigt Erhöhung des Fördervolumens der Erd-gasbohrung Goldenstedt Z23

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat jetzt den Rahmenbetriebsplan der ExxonMobil Production Deutschland GmbH für die Erhöhung des Fördervolumens der Erdgasbohrung Goldenstedt Z23 zugelassen. Damit darf das Unternehmen über diese Bohrung im Landkreis Vechta täglich mehr als 500.000 Kubikmeter Erdgas fördern.

Das Unternehmen hatte den Antrag im März 2018 beim LBEG eingereicht. Für die Genehmigung des Vorhabens führte das LBEG ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durch. An diesem Verfahren waren der Landkreis Vechta, die Stadt Vechta und weitere Träger öffentlicher Belange sowie Naturschutzvereinigungen mit Stellungnahmen beteiligt, die bei der Genehmigung berücksichtigt wurden. Bürgerinnen und Bürger brachten keine Einwendungen gegen das Projekt vor.

Alle vom Unternehmen eingereichten Gutachten und Unterlagen wurden sorgfältig und umfassend geprüft. Der jetzt zugelassene Rahmenbetriebsplan erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. Dazu zählen unter anderem Vorschriften des Bundesberggesetzes, Bundesnaturschutzgesetzes, Bundesbodenschutzgesetzes, Bundesimmissionsschutzgesetzes und Wasserhaushaltsgesetzes. Die Zulassung enthält mehrere Nebenbestimmungen, die die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Vorhaben konkretisieren. So hat das LBEG veranlasst, dass das Unternehmen unter anderem die maximale Förderrate begrenzt. Weiterhin muss die Einhaltung der prognostizierten Geräuschemissionen durch Messungen eines anerkannten und unabhängigen Sachverständigen überwacht werden.

Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ersetzt den im Oktober 2018 auf Antrag des Unternehmens vom LBEG genehmigten „vorzeitigen Beginn für die Erhöhung der Fördermenge“ (LBEG-Meldung vom 28.10.2018).

Der aktuelle Planfeststellungsbeschluss sowie die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen werden für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger vom 27. August bis 11. September 2020 im Rathaus der Stadt Vechta zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus können die Unterlagen ab 27. August auf folgender Internetseite des LBEG eingesehen werden:

Zum genehmigten Antrag

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2020

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