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LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme: Stadtwerke Norderstedt bekommen Feld „Norderstedt“ zugeteilt

Das Erlaubnisfeld „Norderstedt“ Bildrechte: Stadtwerke Norderstedt
Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Norderstedt“ befindet sich in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Stadtwerken Norderstedt das Erlaubnisfeld „Norderstedt“ zugeteilt. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. September 2023 bis 31. August 2025 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld Norderstedt ist rund 49,3 Quadratkilometer groß und liegt in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatten die Stadtwerke Norderstedt im Dezember des vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreisen Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben sowie die entsprechenden Gemeinden informiert hatte, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt den Stadtwerken Norderstedt lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Stadtwerke Norderstedt sehen in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

· Aktuell hat das LBEG 16 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 14 in Niedersachsen, eine in Hamburg und nun auch wieder eine in Schleswig-Holstein.

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.

· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel den „Tag der Geothermie“ am Freitag und Samstag, 15. und 16. September, im Hauptsitz des LBEG im Stilleweg 2, in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2023

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