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LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erzen: Anglo American Exploration Germany GmbH erhält Feld „Leine-Kupfer“

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Leine-Kupfer“ erstreckt sich von Herzberg im Südosten bis Hildesheim im Nordwesten.   Bildrechte: LBEG/Thomas Dinter
Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Leine-Kupfer“ erstreckt sich von Herzberg im Südosten bis Hildesheim im Nordwesten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Anglo American Exploration Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf das Erlaubnisfeld „Leine-Kupfer“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kupfer, Blei, Zink, Silber, Gold, Zinn, Wolfram, Molybdän, Vanadium, Kobalt und Nickel zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 auf fünf Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Leine-Kupfer“ ist gut 1961 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Herzberg am Harz im Südosten und Hardegsen im Südwesten bis Salzgitter im Nordosten und Hildesheim im Nordwesten.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kupfer, Blei, Zink, Silber, Gold, Zinn, Wolfram, Molybdän, Vanadium, Kobalt und Nickel hatte die Anglo American Exploration Germany GmbH im Mai dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreisen Göttingen, Goslar, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel und der kreisfreien Stadt Salzgitter Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie insgesamt 53 Städte, Samtgemeinden, Gemeinden und gemeindefreie Gebiete informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Anglo American Exploration Germany GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„In den vergangenen 15 Jahren haben wir lediglich vier weitere Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erzen erteilt“, verdeutlicht LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier, dass die Suche nach heimischen Erzen in Niedersachsen zuletzt wenig betrieben wurde.

Weitere Infos:

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Kupfer, Blei, Zink, Silber, Gold, Zinn, Wolfram, Molybdän, Vanadium, Kobalt und Nickel ist es, geeignete geologische Schichten für die wirtschaftliche Gewinnung der vorgenannten Rohstoffe zu finden.

· Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

· Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nordsee und in der Ostsee und damit zuständig für die Vergabe von Bergbauberechtigungen in seinem Aufsichtsbereich.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2023

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