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erstellt am:
04.07.2025
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Esso Deutschland GmbH, einer hundertprozentigen ExxonMobil-Tochtergesellschaft, zum 1. Juli das Erlaubnisfeld Wilsum zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt. Das Feld ist knapp 535 Quadratkilometer groß und überdeckt die nördliche Grafschaft Bentheim bis zur Bundesgrenze zum Königreich der Niederlande sowie Teile des Emslands westlich von Dalum. Die Erlaubnis ist befristet auf fünf Jahre bis zum 30. Juni 2030.
Lithium wird unter anderem für die Herstellung von leistungsfähigen Akkus verwendet wie etwa in E-Autos und Speichern von Photovoltaikanlagen. In Norddeutschland soll es im sogenannten Bohrlochbergbau abgebaut werden. So wie bei der aktiven Erdgasförderung, die in ähnlichen geologischen Schichten in 3000 bis 5000 Meter Tiefe geschieht, wird es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. In diesen soll in einem Kreislaufsystem tiefes Thermalwasser zutage gefördert werden. Das Lithium wird in diesem Verfahren abgeschieden und das Wasser wieder zurück in die ursprünglichen Schichten gepumpt. Aufwendige Bergwerke oder gar die Anlage von Salzseen und die Belastung von Grundwasser wie sie von anderen Kontinenten bekannt sind, sind in Niedersachsen nicht geplant.
Mit der jetzt erteilten Erlaubnis gibt es niedersachsenweit 27 Erlaubnisfelder. Anfang 2024 waren es noch zwei. Derzeit nimmt die Fläche der 27 Felder, die an aktuell fünf Unternehmen und Institutionen vergeben sind, knapp 11.000 Quadratkilometer ein. Das entspricht annähernd einem Viertel der Fläche Niedersachsens.
Nachdem das LBEG den Antrag der Esso Deutschland GmbH geprüft und die von der Fläche betroffen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim sowie die Stadt Lingen (Ems), die Gemeinden Geeste, Twist und Wietmarschen sowie die Samtgemeinden Emlichheim, Neuenhaus und Uelsen um Stellungnahme gebeten hatte, hat es nun die Erlaubnis Wilsum erteilt. Diese gibt dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Esso Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Esso Deutschland GmbH hatte bereits zum 1. Januar vier, zum 1. April zehn und zum 1. Mai weitere fünf Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt bekommen. Sieben Erlaubnisfelder sind weiteren Unternehmen und Institutionen zugeteilt. Weitere Anträge liegen dem LBEG bereits vor.
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