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Nach Bohrungsleckage in Emlichheim: LBEG stellt neuen Baustein für Bergaufsicht vor

23.08.2019



Erste Ideen für einen neuen Baustein des Aufsichts- und Kontrollkonzept hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) heute im Wirtschaftsausschuss des Landtags vorgestellt. Dazu zählt die Erhöhung der Kontrolldichte vor Ort ebenso wie die Einführung eines „Bohrloch-TÜVs“. Für diesen sollen externe Sachverständige alle zwei Jahre sämtliche Tiefbohrungen in Niedersachsen auf ihre Dichtheit überprüfen.

Dafür will das LBEG die Niedersächsische Tiefbohrverordnung verschärfen. Dort soll auch festgeschrieben werden, dass die Ringraumdrücke sämtlicher Tiefbohrungen kontinuierlich gemessen und überwacht werden müssen. Die Messungen sollen zukünftig an eine ständig besetzte Stelle übertragen werden. Außerdem sollten künftig sämtliche Auffälligkeiten der Bergbehörde umgehend gemeldet werden.

Hintergrund dieser Änderung ist unter anderem der Hinweis des Unternehmens Wintershall Dea, dass Druckschwankungen bereits 2015 registriert worden seien – ohne sie allerdings dem LBEG als Aufsichtsbehörde zu melden. Eine erste Meldung des Unternehmens an das LBEG erfolgte erst im Januar 2019.

Die umfängliche Datenabfrage des LBEG, um die Integrationsmanagement-Systeme der Unternehmen zu überprüfen, läuft zurzeit noch. Die Unternehmen hatten fristgemäß bis zum 5. August Daten für 160 Einpressbohrungen gemeldet. Da die Daten der Unternehmen allerdings nicht vollständig und von unterschiedlicher Qualität sind, hat das LBEG Nachforderungen gestellt. Die Unternehmen wurden jetzt noch einmal aufgefordert, bis zum 31.8.2019, die nachgeforderten Daten zu liefern. Das LBEG wird diese Daten so zügig wie möglich auswerten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass es in Niedersachsen keine ähnlich gelagerten Korrosionen wie an den Einpressbohrungen Emlichheim 132 und 51 gibt.


Hintergrund:

An den Bohrungen Emlichheim 132 und Emlichheim 51 in der Grafschaft Bentheim ist es zu Korrosionen gekommen. Dabei sind aus der Bohrung Emlichheim 132 zwischen 2014 und 2018 bis zu 220.000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund ausgetreten. Das hat eine vorläufige Gefährdungsabschätzung des Betreibers der Bohrung ergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine Gefahr für die Menschen. Die bisher genommenen Oberflächenwasserproben zeigen in Zusammenhang mit dem Lagerstättenwasser keine Auffälligkeiten. Im Abstrombereich der Bohrung wird kein Trinkwasser gewonnen.

Aus der Bohrung Emlichheim 51 ist nach derzeitigen Kenntnissen kein Lagerstättenwasser ausgetreten. Die Untersuchungen an dieser Bohrung sind noch nicht abgeschlossen.


Ansprechpartner:

Heinke Traeger: 0511 / 643 2274 und Björn Völlmar: 0511 / 643 3086

presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2019

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