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Nachfrage nach Erdwärmesondenfeldern steigt: Bereits über 150 Anlagen in Niedersachsen - Neuer Leitfaden veröffentlicht

18.08.2017


Sie können zum Kühlen und Heizen eingesetzt werden: Erdwärmesondenfelder. In Niedersachsen gibt es mittlerweile über 150 dieser Anlagen, die aus einigen wenigen bis mehreren hundert Geothermie-Sonden bestehen. Sie werden bislang vor allem bei größeren Industrie- und Verwaltungsgebäuden in Ballungsräumen wie Hannover, Osnabrück und Wolfsburg eingesetzt. Dabei werden einzelne Sonden zu einer Gesamtanlage mit einer Leistung von 30 bis zu mehreren hundert Kilowatt zusammengeführt, die in der Regel gleichzeitig zum Heizen wie zum Kühlen genutzt werden kann. Diese Anlagen erfüllen höchste moderne Umweltansprüche an den Einsatz erneuerbarer Energien.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der steigenden gesetzlichen Anforderungen für die Planung, Errichtung sowie den Betrieb von Erdwärmesondenfeldern haben das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und das Niedersächsische Umweltministerium (MU) jetzt den „Leitfaden für Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (Geobericht 24) um die Rubrik Erdwärmesondenfelder erweitert.

In dieser neuen Rubrik wird erstmals dargestellt, welche Unterlagen für einen Antrag zur Installation eines Erdwärmesondenfeldes notwendig sind und wie das erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisverfahren bei den unteren Wasserbehörden Schritt für Schritt abläuft. Diese detaillierte Darstellung ist bislang einmalig in Deutschland.

Die ursprüngliche Version des „Leitfaden für Erdwärmenutzung in Niedersachsen" wurde im Herbst 2012 herausgegeben. Er richtet sich an Planungsbüros, Bauherren, Fachfirmen wie Bohrunternehmen und Heizungsbauer und an die Genehmigungsbehörden, die im Bereich der oberflächennahen Geothermie (Erschließungstiefe bis 400 Meter) tätig sind. Schwerpunkt des Leitfadens sind Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Erdwärmebrunnensystemen zum Entzug von Wärme aus dem Boden bzw. aus dem Grundwasser.

Es werden die technischen und fachlichen Grundlagen sowie das Zulassungsverfahren durch die Unteren Wasserbehörden erläutert. Beim Genehmigungsverfahren werden die aufgrund ihrer unterschiedlichen wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Bedingungen klassifizierten Regionen in Niedersachsen beschrieben.

Auch in Zukunft werden das LBEG und das MU auf technische Entwicklungen, neue Erfahrungen aus der Praxis sowie überarbeitete Rahmenbedingungen reagieren und den Leitfaden anpassen und ergänzen.

Hier geht es direkt zum aktualisierten Leitfaden (Änderungsentwurf)

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0511 643 3086,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de

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