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Neue Tiefbohrverordnung tritt in Kraft: „Bohrloch-TÜV“ bringt mehr Sicherheit bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) verschärft wichtige Sicherheitsbestimmungen für die Erdöl- und Erdgasindustrie. Diese Woche hat die Behörde die Neufassung der Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (BVOT) zur Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt versandt. In der Neufassung geht es vor allen Dingen um die regelmäßige Prüfung von allen Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen in Niedersachsen - einschließlich deren Ablenkungen - durch externe Sachverständige auf Dichtheit (der sogenannte Bohrloch-TÜV).

„Aktuell zeigt uns der Ukraine-Krieg, dass die Erdöl- und Erdgasindustrie nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftszweig in unserem Bundesland ist“, sagt der niedersächsische Wirtschaftsminister, Dr. Bernd Althusmann. „Umso wichtiger ist es, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit bei der Förderung dieser Energieträger legen“, so der Minister weiter. Schadensfälle wie die Leckage in Emlichheim dürfen sich nicht wiederholen. „Wir schaffen mit der überarbeiteten Tiefbohrverordnung einen neuen Sicherheitsstandard“, ergänzt Carsten Mühlenmeier, Präsident des LBEG. „Unsere Pflicht als zuständige Aufsichtsbehörde ist es, möglichen Umweltschäden vorzubeugen.“

Die BVOT regelt, dass unter Druck stehende Tiefbohrungen von den verantwortlichen Unternehmen zukünftig einheitlich kontinuierlich überwacht werden müssen. In der Neufassung der Verordnung werden die Vorgaben für Anzeigen an die Aufsichtsbehörden verschärft: Auffälligkeiten dieser Drucküberwachung, die im Rahmen der Überwachung des Betriebes erkannt werden, müssen dem LBEG unverzüglich gemeldet werden. Zusätzlich wird es die regelmäßigen Überwachungen durch den „Bohrloch-TÜV“ geben. Auch die Vorgaben für die Untersuchungen von Rohrleitungen zur Beförderung gefährlicher Gase und Flüssigkeiten, Sole und Lagerstättenwasser werden verschärft, so dass Sachverständigenprüfungen künftig in allen Fällen durch externe Sachverständige regelmäßig vorgenommen werden.

Weitere Infos:

  • Die aktuell noch geltende Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (Tiefbohrverordnung – BVOT) ist 1981 erlassen und zuletzt mit der Fassung vom 20. September 2006 geändert worden. Davor gab es Vorgängerversionen z. B. aus den Jahren 1904, 1953 und 1963.
  • Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt wird die aktuelle Fassung der Tiefbohrverordnung am Tag nach ihrer Verkündigung wirksam. Zuvor durchlief sie eine Verbandsbeteiligung, bei der insgesamt 14 betroffene Verbände aus den Bereichen Industrie, Gewerkschaft und Naturschutz beteiligt worden sind. Im Anschluss folgte das Notifizierungsverfahren nach der EU-Richtlinie EU 2015/1535, in dem geprüft wurde, dass die Verordnung mit dem EU-Recht und den Grundsätzen des Binnenmarkts vereinbar ist.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2022

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