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Neuer Rahmenbetriebsplan für das Kavernenfeld Etzel: Vollständigkeitsprüfung abgeschlossen – Beteiligungsphase startet

31.05.2019


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat die Vollständigkeitsprüfung des Ende Januar von der Storag Etzel GmbH eingereichten neuen Rahmenbetriebsplans abgeschlossen. Es liegen jetzt alle für die behördliche Prüfung notwendigen und erwarteten Gutachten sowie Unterlagen vor. Das LBEG hat den Antrag heute mit der Bitte um Stellungnahme an die Träger öffentlicher Belange und zuständigen Fachbehörden weitergegeben.

Der Rahmenbetriebsplan wird bis 5. Juli 2019 für einen Monat auf der Internetseite des LBEG veröffentlicht und kann bei den betroffenen Gemeinden und Landkreisen eingesehen werden. Dadurch erhalten auch Bürgerinnen und Bürger sowie Naturschutzvereinigungen die Möglichkeit, sich zu den eingereichten Planunterlagen zu äußern. Die Äußerungsfrist endet am 19. Juli 2019.

Die von den Bürgerinnen und Bürger sowie Naturschutzvereinigungen eingereichten Anmerkungen werden bei der Prüfung berücksichtigt und fließen in den Genehmigungsprozess ein.

Hintergrund:

Bei einem fakultativen Rahmenbetriebsplan handelt es sich um eine langfristige Planung des Unternehmers. Der Betriebsplan enthält allgemeine Angaben über das Vorhaben, die technische Durchführung und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf. Für ein fakultatives Rahmenbetriebsplanverfahren ist eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung - wie bei einem Planfeststellungsverfahren - nicht vorgesehen.

Der eingereichte Rahmenbetriebsplan der Storag Etzel GmbH beschreibt unter anderem die langfristig zu erwartenden Senkungen und die Auswirkungen des Kavernenfeldes Etzel mit maximal 99 Kavernen. Dazu zählen mögliche Folgen für Menschen, Gebäude, Grundwasser, Natur und Landschaft. Er zeigt Maßnahmen auf, wie nachteilige Einwirkungen vermieden oder zumindest minimiert werden sollen. Darüber hinaus enthält er ein Konzept zur sicheren Verwahrung der Kavernen nach Beendigung des Betriebs.

Pressemitteilung zum Rahmenbetriebsplan vom 7. Februar 2019

Pressemitteilung zum Rahmenbetriebsplan vom 31. Januar 2017

Pressekontakt: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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