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Planfeststellungsbeschluss für Leitung von der Elbe nach Achim - LBEG genehmigt ETL 182 endgültig

LBEG Bildrechte: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Der Verlauf der Energietransportleitung ETL 182 Elbe Süd – Achim.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Antrag auf Planfeststellung für den Bau und Betrieb der Energietransportleitung „ETL 182 Elbe Süd – Achim“ endgültig genehmigt. Die Trägerin des Vorhabens, die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (Gasunie), ist gesetzlich verpflichtet, die Einspeisung des in Stade und Brunsbüttel angelandeten Flüssiggases in das Fernnetz in südliche Richtung sicherzustellen.

Aufgrund der zeitlichen Vorgaben im Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 hatte die Gasunie zunächst für einige Teilbaumaßnahmen den vorzeitigen Beginn beantragt, der vom LBEG am 7. August vergangenen Jahres unter Vorbehalt zugelassen wurde. Mit dem jetzt erlassenen Planfeststellungsbeschluss können sämtliche Baumaßnahmen umgesetzt werden.

Die Leitung verbindet die Netzpunkte „Elbe Süd“ südlich des Flusses auf Höhe der Elbinsel Lühesand und „Achim“ am Standort der bestehenden Verdichterstation in Achim auf einer Länge von 86,9 Kilometern. Sie verläuft innerhalb der Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden über die Gebiete der Hansestadt Stade, der Samtgemeinden Lühe, Horneburg, Fredenbeck, Harsefeld, Selsingen und Tarmstedt, des Fleckens Ottersberg, der Gemeinde Oyten sowie der Stadt Achim.

Verlegt wird die Leitung in einer Tiefe von mindestens einem Meter – im Alten Land aufgrund der Obstbaukulturen zwei Meter – weitgehend in offener Bauweise, stellenweise auch durch eine sogenannte geschlossene Bauweise, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet.

Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Als Ersatz für einen Erörterungstermin wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen hat das LBEG festgestellt, dass der Planfeststellung – unter Aufgabe von zahlreichen Nebenbestimmungen – keine Hinderungsgründe entgegenstehen und die endgültige Genehmigung erteilt.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b Energiewirtschaftsgesetz ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können zwei Wochen lang von Montag, 2. Februar, bis Montag, 16. Februar, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im Niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter den vorgenannten Internetadressen abgerufen werden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
  • Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern bedürfen gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Planfeststellung. Für das Vorhaben war auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.
  • Offene Bauweise bedeutet, dass Gräben ausgehoben werden, um Leitungen zu verlegen. Anschließend wird die Oberfläche wiederhergestellt. Bei der über begrenzte Entfernungen möglichen geschlossenen Bauweise werden Leitungen durch Horizontalbohrungen verlegt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.01.2026

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