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Planfeststellungsverfahren für Vorhaben bei Wilhelmshaven: Antragsunterlagen für Wasserstoffleitung NRL I liegen aus

Die Karte zeigt den Verlauf der Leitung von Wilhelmshaven nach Dykhausen.   Bildrechte: OGE
Die Wasserstoffleitung Nordsee-Ruhr-Link I (NRL I) soll weitestgehend parallel zur Wilhelmshaven-Anschluss-Leitung (WAL) von Wilhelmshaven bis in die Nähe von Dykhausen laufen.

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 502 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link I (NRL I) von Wilhelmshaven nach Dykhausen in der Gemeinde Sande (Landkreis Friesland). Dafür werden jetzt die Antragsunterlagen ausgelegt.

OGE hat bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), einen Genehmigungsantrag gestellt. Das Vorhaben erfordert ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer rund 20 Kilometer langen Leitung mit einem Durchmesser von DN 1400 (circa 1,4 Meter) vor. Der Verlauf der Leitung erstreckt sich über Bereiche der Stadt Wilhelmshaven sowie im Landkreis Friesland über Gebiete der Stadt Schortens und der Gemeinde Sande.

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können von Donnerstag, 18.September, bis zum Freitag, 17. Oktober, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen.

Hintergrund:

Die geplante Wasserstoffleitung NRL I ist Gegenstand des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes und dient damit dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, um große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und so zentrale Standorte – wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore – anzubinden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2025

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