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Verunreinigungen im Erdgasfeld Hengstlage festgestellt

18.02.2011 - LBEG überprüft Kunststoffrohrleitungen


Auf Anordnung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) haben die Unternehmen der Erdgasindustrie die Eignung und Betriebssicherheit von Kunststoff-Rohrleitungsanlagen zum Transport von Lagerstättenwasser und sonstiger Fluide nachzuweisen. Die bisherigen Überprüfungen ergaben den Hinweis auf Verunreinigungen im Nahbereich einer im Boden verlegten Leitung in Hengstlage (Landkreis Oldenburg) durch aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol, BTEX).

Die betroffene Rohrleitungsanlage gehört zum Betrieb Hengstlage der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG). Das Unternehmen führt jetzt in Abstimmung mit dem LBEG und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oldenburg vertiefende Untersuchungen durch, um Klarheit über Art und Ausmaß der Verunreinigung zu gewinnen. Der vom LBEG beauftragte Sachverständige vom TÜV Nord empfiehlt einen beschränkten Weiterbetrieb der Rohrleitungen unter zusätzlichen Überwachungsauflagen. Das LBEG wird in Abstimmung mit dem Landkreis die notwendigen Überwachungs-, Sanierungs- oder ggf. Stilllegungsmaßnahmen treffen.

Der vom LBEG hinzugezogene Sachverständige vom TÜV Nord hat bei den Untersuchungen auch einen Grundwasserschaden entdeckt, der nach Aussage des Sachverständigen nicht auf den aktuellen Betrieb der Rohrleitung zurückzuführen ist. Es handelt sich vermutlich um einen Altschaden, dessen Ursache noch zu ermitteln ist.

Die vom LBEG angeordnete Überprüfung beinhaltete neben dem Nachweis der hydraulischen Dichtheit der Anlagen anhand von Druckprüfungen auch Boden- und Wasserproben, um sicherzustellen, dass keine Umweltgefährdung besteht. Anlass für die Überprüfung war die Feststellung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch BTEX-Aromate und Quecksilber an einer Lagerstättenwasserleitung in Söhlingen (Landkreis Rotenburg/Wümme). Dort waren die Stoffe durch Diffusion durch die Rohrwand in den Boden gelangt. Das LBEG hatte daraufhin den Unternehmen der Erdgasindustrie per Anordnung den Betrieb von bestimmten Kunststoffrohrleitungen untersagt. Die Rohrleitungen in Hengstlage sind jedoch von der Anordnung nicht betroffen, da es sich um einen anderen Werkstoff handelt.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich, neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.


Ansprechpartner:

Klaus Söntgerath, Tel.: 05323-72-3209, Mobil: 0160-3072513
E-Mail: Klaus.Soentgerath@lbeg.niedersachsen.de

Pressesprecher:

Andreas Beuge, Tel.: 0511-643-2679, Mobil: 0170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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