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LBEG genehmigt Norddeutsche Erdgasleitung (NEL) in Niedersachsen

21.02.2011


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die beiden niedersächsischen Abschnitte der Norddeutschen Erdgasleitung (NEL) von der Elbe bis Hittbergen und von Hittbergen über Achim nach Rehden genehmigt. Bereits Anfang Februar hatte das Bergamt Stralsund die Genehmigung für den Abschnitt der NEL in Mecklenburg-Vorpommern erteilt.

Die NEL soll jährlich 21,8 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas bei Greifswald an der Ostsee übernehmen und bis in die Nähe von Rehden südlich von Bremen transportieren. Die Erdgasleitung dient der Infrastrukturplanung der Europäischen Union durch den Ausbau der Fernleitungskapazität auf der Achse Deutschland-Belgien-Vereinigtes Königreich.

Mit den beiden Planfeststellungsbeschlüssen für Niedersachsen wird die Verlegung der Gasversorgungsleitung in Niedersachsen von der Elbquerung bei Hittbergen über Achim bis Rehden genehmigt. Die Planfeststellungsbeschlüsse beinhalteten u. a. die Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Leitung sowie Baugenehmigungen zur Errichtung von Schieberstationen entlang der Leitung. Überdies enthält die Genehmigung auch die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse u. a. zum Grundwassermanagement einschließlich einer Beweissicherung während der Verlegung der Leitung sowie für die Druckproben vor der Inbetriebnahme der Leitung. Weiterhin beinhaltet der Beschluss eine Vielzahl von Kreuzungsgenehmigungen von Gewässern, Bundesautobahnen, Bundes-, Kreis- und Landesstraßen sowie Bahnstrecken.

Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der NEL wurde unter umfangreichen Auflagen erteilt, da die Umweltverträglichkeit und Sicherheit der Leitung nachgewiesen werden konnte. U. a. wurden umfangreiche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zur verträglichen Querung einer Vielzahl von NATURA 2000-Gebieten festgesetzt. Zur Querung zweier Engstellen auf dem Gebiet der Stadt Winsen (Ortsteil Stöckte) und der Gemeinde Stelle (Ortsteil Ashausen), wo die Leitung dem landesplanerischen Prinzip der Bündelung von Infrastrukturprojekten folgend in der Nähe von Wohnbaubauung bzw. in der Nähe zu einer Grundschule verlegt werden muss, wurden seitens des LBEG zusätzliche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Im Bereich Winsen-Stöckte bedeutet das eine Querung in geschlossener Bauweise unter Tieferlegung der Leitung im sogenannten Microtunneling-Verfahren. Im Bereich Stelle-Ashausen sind dies u. a. die Tieferlegung der Leitung sowie zusätzliche technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen.

Mit den erteilten Genehmigungen enden zwei Verfahren, die im August 2009 begonnen hatten. Im Mai bzw. Juni 2010 hatten zwei mehrtägige Erörterungstermine in Boitzenburg an der Elbe und in Rotenburg (Ortsteil Mulmshorn) stattgefunden.

Pressesprecher:

Andreas Beuge, Tel.: 0511-643-2679,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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