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Benzol-Verunreinigungen im Erdgasfeld Völkersen: Sachverständige führen mehr als 1000 Messungen durch

23.02.2012


Unabhängige Sachverständige haben in den vergangenen zwei Monaten mehr als 1000 Messungen an Lagerstättenwasserleitungen im Erdgasfeld Völkersen durchgeführt. Am 23.12.2011 wurden von der RWE Dea AG an der Lagerstättenwasserleitung 951 erhöhte Gehalte von Benzol im Boden festgestellt. Die Verunreinigungen wurden aufgrund einer Anordnung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) entdeckt. Mittlerweile wurden auch im Wasser an einigen Leitungen erhöhte Benzol-Werte gemessen. Die Belastung des Wassers schwankt zwischen benachbarten Probenahme-Punkten sehr stark und erreicht an zwei Stellen sogar Werte von mehr als 12000 Mikrogramm pro Liter. Trinkwasser ist jedoch nicht betroffen. In privaten Brunnen wurden bisher keine erhöhten Benzolwerte nachgewiesen.

Die Sachverständigen ermitteln derzeit das Ausmaß der Benzol-Verunreinigungen in Tiefe und Breite. Die Vorgehensweise wurde mit dem LBEG und dem Landkreis Verden abgestimmt und die Messergebnisse werden vom LBEG wöchentlich geprüft. Die Ursache der Benzol-Verunreinigung steht noch nicht endgültig fest. Ein mögliches Schadensbild könnte Permeation sein. Dabei durchdringen Bestandteile des Lagerstättenwassers bestimmte Rohrwerkstoffe, ohne dass die mechanische Dichtheit der Rohrleitung verloren geht. Nachdem Art und Umfang der Verunreinigungen feststehen, legt das LBEG mit dem Landkreis Verden Sanierungsziele fest, die von der RWE Dea AG bei der Sanierung erreicht werden müssen. Das dazu gehörende Sanierungskonzept wird im Vorfeld mit dem LBEG und dem Landkreis Verden abgestimmt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am 13. April 2011 alle in Niedersachsen tätigen Energieunternehmen aufgefordert, bis spätestens zum 29.02.2012 durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, dass die eingesetzten Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen - auch unter Berücksichtigung der Permeation und Diffusion - standhalten. Sollten die Energieunternehmen den geforderten Nachweis nicht erbringen, so müssen sie aufgrund der Anordnung ihre Leitungen stilllegen und aus dem Boden entfernen. Die vom LBEG geforderten Überprüfungen der insgesamt 700 km Lagerstättenwasserleitungen beinhalten neben der Forderung der Eignungsnachweise auch die Entnahme und Untersuchung von Boden- und Wasserproben an den Leitungstrassen.

Allgemein gilt: Wenn im Rahmen regelmäßiger Kontrollen eines Betriebes durch das LBEG die Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt beeinträchtigende Zustände bekannt werden, weist das LBEG deren Beseitigung an. Dies gilt auch bei Lagerstättenwasserleitungen.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich, neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.



Ansprechpartner:

Klaus Söntgerath, Tel.: +49-(0)511-643-2250 (Hannover) oder +49-(0)5323-72-3209 (Clausthal),
E-Mail: Klaus.Soentgerath@lbeg.niedersachsen.de


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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