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Überprüfung von Kunststoffleitungen der Erdöl- und Erdgasförderung -

Bode: „Anordnung des LBEG führt zu der Stilllegung von 22 Rohrleitungen.“



07.03.2012

„In Niedersachsen wurden insgesamt 22 Rohrleitungen für Lagerstättenwasser aus der Erdöl- und Erdgasförderung still gelegt“, das teilte der Niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Ralf Pospich, heute in Hannover mit. Diese Stilllegungen seien das erste Ergebnis der Überprüfung der Leitungssysteme aus Kunststoff, die in der Erdöl- und Erdgasförderung zur Ableitung von Lagerstättenwasser zum Einsatz kommen, durch das LBEG.

„Wir haben im April letzten Jahres eine umfassende Überprüfung aller Kunststoffrohrleitungen in Niedersachsen angeordnet“, so Jörg Bode weiter. „Wir müssen sichergehen, dass von diesen Leitungen keine Gefahr durch Austritt gefährlicher Stoffe ausgeht. Die Leitungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, wurden sofort still gelegt.“

Ralf Pospich erläuterte: „Die Auswertung der von den Unternehmen vorgelegten Unterlagen zeigt, dass sich bei einem großen Teil der rund 740 km Rohrleitungen aus Kunststoff in der Praxis keine umweltrelevanten Auffälligkeiten zeigen. Nach den Sachverständigenergebnissen sind die gewählten Materialien grundsätzlich für den Transport von Lagerstättenwasser geeignet. Rohrleitungen, für die kein entsprechender Nachweis erbracht werden konnten, werden nun aus dem Verkehr gezogen. Umweltschäden werden unverzüglich durch geeignete Sanierungsmaßnahmen beseitigt.“

Gleichzeitig habe das LBEG angeordnet, dass die Unternehmen die Leitungstrassen von Kunststoffrohrleitungen regelmäßig im Hinblick auf mögliche Bodenverunreinigungen sowie Leckagen zu untersuchen haben. Dies beinhaltet unter anderem die regelmäßige Entnahme und Analyse von Boden- und ggf. Wasserproben.

Hintergrund:

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hatte am 13. April 2011 aufgrund der Erkenntnisse aus einem Schadensfall im Raum Söhlingen angeordnet, dass alle in Niedersachsen tätigen Unternehmen der Erdöl- und Erdgasbranche – namentlich Gas de France Suez E&P Deutschland GmbH, Wintershall AG, Exxon Mobil Production Deutschland GmbH und RWE Dea - bis Ende Februar 2012 durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen haben, dass die eingesetzten Kunststoffrohrleitungen zum Transport von Lagerstättenwasser den zu erwartenden mechanischen, thermischen, physikalischen und chemischen Beanspruchungen standhalten. Diese Frist war am vergangenen Dienstag, 28. Februar, abgelaufen.

Grundlage für diese Anordnung war ein Vorfall an einer Lagerstättenwasserleitung im Raum Söhlingen, bei dem in der Rohrleitungstrasse erhöhte Konzentrationen an BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) festgestellt wurden, die wiederum Bestandteil des transportierten Lagerstättenwassers sind. Da direkte Leckagen nicht vorlagen, haben das LBEG, das betroffene Unternehmen und die hinzugezogenen Sachverständigen die Diffusion bzw. Permeation als mögliche Schadensursache in Betracht gezogen. Hierbei handelt es sich um Effekte, bei denen BTEX-Aromate bestimmte Rohrwerkstoffe in kleinsten Mengen durchdringen können, ohne dass die mechanische Dichtheit der Rohrleitung verloren geht.

Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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