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Quarzsandtagebau „Wilsum“: Unternehmen beantragt Erweiterung – Unterlagen werden ausgelegt

Die IHB Quarzwerke GmbH & Co. KG hat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Antrag für die Änderung und Erweiterung des Quarzsandtagebaus „Wilsum" im Landkreis Grafschaft Bentheim eingereicht. Das Unternehmen möchte über eine Gesamtnutzungsdauer von elf Jahren auf einer Fläche von etwa 18,9 Hektar den östlichen Abgrabungssee neu gestalten und erweitern. Dort sollen circa 500.000 Tonnen Quarzsand pro Jahr abgebaut werden.

Für dieses Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, das jetzt startet.

Der eingereichte Antrag der IHB Quarzwerke GmbH & Co. KG enthält unter anderem technische Unterlagen und Gutachten zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Dazu zählen beispielsweise mögliche Auswirkungen auf die Bereiche Boden und Wasser sowie das Landschaftsbild. Nach dem Ende des Abbaus soll das Gebiet entsprechend der Folgenutzung „Naturschutz" hergerichtet werden.

Die Antragsunterlagen werden ab 5. Juni 2018 in den betroffenen Samtgemeinden Uelsen, Emlichheim und Neuenhaus ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen dort sowie auch über die Internetseite des LBEG jeweils bis zum 4. Juli 2018 einsehen und noch bis zum 6. August 2018 Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen. Parallel zur Öffentlichkeit werden auch die Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzvereinigungen beteiligt. Diese können bis zu den ihnen gesetzten Fristen Stellungnahmen abgeben.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden anschließend mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben haben, auf einem Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht und ist nicht öffentlich. Mit dem Abschluss des Termins endet die Anhörungsphase.

Anschließend wird der Antrag unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen geprüft. Es wird ermittelt, ob die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen rechtlich zulässig sind und ob dem Vorhabenträger Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen auferlegt werden müssen. Dabei werden unter anderem umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften sowie Standards zu verschiedenen Emissionen wie beispielsweise Lärm und Staub berücksichtigt.


Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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