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erstellt am:
07.10.2020
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG hat ihre Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Dümmersee-Uchte“ in Teilen vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Die Erlaubnis wurde zuletzt am 6. Dezember 2018 für die Dauer von drei Jahren verlängert und hatte eine Größe von rund 845 Quadratkilometern. Nach der Teilrückgabe beträgt die Feldesgröße noch rund 539 Quadratkilometer und damit nur noch knapp 64 Prozent der Ursprungsfläche. Sie erstreckt sich im Wesentlichen über einen Streifen im Süden des Landkreises Diepholz und berührt den Südwesten des Landkreises Nienburg/Weser.
Als Grund für die Rückgabe nennt das Unternehmen, dass es im südlichen Bereich der Erlaubnis Dümmersee-Uchte kein Potenzial mehr sieht, Kohlenwasserstoffe finden zu können.
Das Unternehmen hatte die Teilaufhebung des Erlaubnisfeldes gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im August 2020 beantragt. Mit der beantragten Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die Feldesreduzierung der noch bis zum 31. Dezember 2021 zugeteilten Bergbauberechtigung (Erlaubnis) wirksam geworden. Das verbleibende Erlaubnisfeld trägt den Namen „Bahrenborstel“.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.
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