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Tiefengeothermie

Aufsuchung von Erdwärme im Raum Oldenburg - LBEG teilt Erlaubnisfeld Kreyenbrück zu


LBEG   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Kreyenbrück erstreckt sich teilweise über das Stadtgebiet von Oldenburg. Quelle: LBEG.

Zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der EWE Vertrieb GmbH zum 1. August das Erlaubnisfeld Kreyenbrück zugeteilt.

Das Feld ist rund 231 Quadratkilometer groß und erstreckt sich teilweise über das Stadtgebiet von Oldenburg. Die Erlaubnis ist befristet auf drei Jahre bis zum 31. Juli 2028.

Die EWE Vertrieb GmbH hat den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt einerseits den von der Fläche betroffenen Landkreisen Oldenburg und Ammerland sowie den betroffenen Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun gibt das LBEG dem Antrag statt und erteilt die Erlaubnis. Diese gibt der EWE Vertrieb GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die EWE Vertrieb GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter FAQ's Bergbauberechtigungen verfügbar.
  • Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen und Bremen sowie für Schleswig-Holstein und Hamburg.
  • Aktuell (Stand 31. Juli 2025) befinden sich im Aufsichtsbezirk des LBEG 43 Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Erdwärme - 33 in Niedersachsen, sieben in Schleswig-Holstein, zwei in Bremen und eins in Hamburg.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel den „Tag der Geothermie“ am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover: Tag der Geothermie 2025 – Erdwärme erleben! | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2025

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