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St. Andreasberg: LBEG ordnet Sicherung des Schachtes „Gnade Gottes“ an

02.07.2013


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat Ende Juni 2013 eine Anordnung zur Sicherung des Schachtes „Gnade Gottes“ in St. Andreasberg getroffen. Die Anordnung richtet sich gegen die Bergbau Goslar GmbH. Das Unternehmen ist Rechtsnachfolgerin der Preussag AG Metall, die zuletzt im Besitz der Bergbauberechtigung „Vereinigte Gruben Samson“ war, den Schacht jedoch nie genutzt hat.

Vom LBEG wurde die sofortige Vollziehung der Sicherung bis zum 1. September 2013 angeordnet. Dies bedeutet, dass eine Klage gegen die Anordnung den Beginn der Arbeiten nicht weiter verzögert. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, gegen die sofortige Vollziehung einen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht zu beantragen.

Für das LBEG finden mit der Anordnung umfangreiche Erkundungs- und Recherchearbeiten ein vorläufiges Ende. Das LBEG wurde Ende 2012 über eine Bodenabsenkung im Gehweg und eine schief stehende Straßenlaterne im Bereich des Schachtes „Gnade Gottes“ informiert. Im Dezember 2012 wurde daher die Untere Grundstraße in St. Andreasberg für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Ab Frühjahr 2013 nahmen dann Gutachter umfangreiche Untersuchungsarbeiten vor, die zu dem Ergebnis führten, dass die Standsicherheit des Schachtes nach aktuellen technischen Regeln nicht mehr nachgewiesen werden kann. Aufgrund dieses Untersuchungsergebnisses muss die Grundstraße bis zu einer Sicherung des Schachtes gesperrt bleiben.

Der Schacht „Gnade Gottes“ hatte eine Tiefe von 280 m und wurde 1910 stillgelegt. Nach seiner Stilllegung wurde er nicht voll verfüllt. Stattdessen wurde in 35 m Tiefe ein Sicherungsbauwerk eingebaut und der Schacht darüber verfüllt. Der unter dem Bauwerk liegende Teil des Schachtes mit einer Tiefe von 245 m ist offen.

Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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