LBEG nimmt Stellung zur Kritik des Abgeordneten Mattfeldt
02.10.2013
Bei der Anfrage handelt es sich um einen Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG), die im Regelfall vom LBEG innerhalb einer gesetzlichen Frist von bis zu zwei Monaten beantwortet wird. Im Fall der Anfrage des Abgeordneten Mattfeldt ist es aus amtsinternen Gründen leider zu einer Verzögerung in der Bearbeitung gekommen, für die sich das LBEG bereits mit Schreiben von 20.09.2013 entschuldigt hat.
Die Anfrage des Abgeordneten Mattfeldt umfasst langjährige und vielfältige unternehmerische Aktivitäten in Langwedel-Völkersen mit umfassenden Aktenvorgängen. Das Erdgasfeld Völkersen gehört zu den besonders produktiven Förderstätten in Niedersachsen und ist in der jüngeren Vergangenheit verstärkt in den Blick des öffentlichen Interesses gerückt. Das LBEG hat aus behördlicher Sicht im Rahmen von Veranstaltungen vor Ort gegenüber Politik, Verwaltung und Bürgern wiederholt zu Fragen im Zusammenhang mit den Förderaktivitäten Stellung genommen.
Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem NUIG hat jede Person. Soweit die Behörde über diese angefragten Informationen verfügt, sind diese bereitzustellen, soweit nicht andere berechtigte Interessen dem entgegenstehen; dies können beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter sein. Im NUIG ist auch die Erhebung von Gebühren und Kosten klar geregelt.
Die Anfrage des Abgeordneten Mattfeldt hat sich als sehr komplex herausgestellt und erfordert umfangreiche Prüfverfahren, in denen insbesondere auch schutzwürdige Belange betroffener Dritter zu berücksichtigen sind. Gleichwohl ist es der Anspruch des LBEG jedes Verfahren fristgerecht abzuschließen.
Pressesprecher:
Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de