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Rundschreiben - LBEG fordert von Erdöl- und Erdgasfirmen die ordnungsgemäße Sicherung ihrer Betriebsplätze

16.04.2014


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat alle Erdöl- und Erdgasbetriebe sowie die Untergrundspeicherbetreiber in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben aufgefordert, ihre Betriebsplätze im Hinblick auf die gültigen Sicherheitsvorschriften zu überprüfen und festgestellte Sicherheitsmängel zu beseitigen.

Das LBEG weist die Unternehmen ausdrücklich daraufhin, die gesetzlichen Regelungen zum Öffnen und Schließen der Türen und Tore zu beachten. Besonders bei fernüberwachten Einrichtungen und Anlagen ist sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen das Gelände betreten können.

Bei der Sicherung von Betriebsplätzen und technischen Anlagen müssen die Vorgaben der Allgemeinen Bundesbergverordnung und der Tiefbohrverordnung eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, droht den Unternehmen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

In jüngster Zeit gab es Vorfälle, bei denen Sicherheitsmängel offenkundig wurden. So war auf dem Verteilerplatz 10 des Geländes der IVG Caverns GmbH in Etzel eine Tür nicht abgeschlossen sowie auf dem Erdgasförderplatz Söhlingen Z5 der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) ein Tor nicht verschlossen. Auch Fluchttüren ließen sich von außen öffnen, so dass ein Zutritt durch Unbefugte möglich gewesen wäre. Beide Vorfälle sind zurzeit Gegenstand laufender Bußgeldverfahren.

Hintergrund:

Bundesbergverordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/abbergv/

Tiefbohrverordnung: http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27872&article_id=96026&_psmand=4

Ordnungswidrigkeiten-Verfahren: http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56641&_psmand=50


Pressesprecher:

Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.deAndreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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