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Wasserstoffleitung NRL III: Antragsunterlagen liegen aus - Planfeststellungsverfahren für Vorhaben im westlichen Niedersachsen

Die Karte zeigt den Verlauf der Leitung von Bunde über Emsbüren nach Wettringen.   Bildrechte: OGE
Die Wasserstoffleitung Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) soll von Bunde in Niedersachsen nach Wettringen in Nordrhein-Westfalen verlaufen.

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde über die Verdichterstation Emsbüren nach Wettringen in Nordrhein-Westfalen. Für den niedersächsischen Teil des Vorhabens werden jetzt die Antragsunterlagen ausgelegt.

OGE hat bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), einen Genehmigungsantrag gestellt. Das Vorhaben erfordert ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer 121,5 Kilometer langen Leitung mit einem Durchmesser von DN 1200 (circa 1,2 Meter) vor. 117,5 Kilometer davon führen durch Niedersachsen. Die Leitung verläuft durch die Landkreise Leer, Emsland sowie Grafschaft Bentheim und berührt die Städte und Gemeinden Bunde, Weener, Rhede, Dörpen, Heede (Ems), Dersum, Walchum, Lathen, Sustrum, Haren (Ems), Niederlangen, Oberlangen, Meppen, Geeste, Wietmarschen, Schüttorf, Samern, Emsbüren, Salzbergen und Ohne.

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können von Donnerstag, 6. November, bis zum Freitag, 5. Dezember, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im UVP-Verbund-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen.

Hintergrund:

Die geplante Wasserstoffleitung NRL III ist Gegenstand des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes und dient damit dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, um große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und so zentrale Standorte – wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore – anzubinden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2025

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