Inspektionen und Befahrungen
Unter Befahrungen sind regelmäßige und anlassbezogene Inspektionen der Bergbaubetriebe und deren Betriebseinrichtungen zu verstehen.
Je nach Bergbauzweig, Betriebsgröße und Betriebsablauf wird für die Bergbaubetriebe jährlich eine Mindestanzahl an Befahrungen festgelegt.
Die regelmäßigen Befahrungen dienen dazu, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu prüfen. Daneben wird bei den Befahrungen auch der überwiegende Anteil der Beratung der Unternehmen in rechtlichen und technischen Angelegenheiten geleistet.
Für bestimmte Befahrungen wie:
- Schachtinspektionen
- Wiedernutzbarmachungsbefahrungen
- Fahrzeuginspektionen
werden spezialisierte Befahrungsteams gebildet.
Zusätzlich zu den bergaufsichtlichen Befahrungen sind auch Inspektionen auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften, z.B. der 12. BImSchV (Störfallverordnung), durchzuführen.
Die Ergebnisse aller Befahrungen und Inspektionen werden dokumentiert und ausgewertet.
Befahrungen sind regelmäßige und anlassbezogene Inspektionen der Bergbaubetriebe und deren Betriebseinrichtungen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Rochus Rieche
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel: 05323 / 9612-268
Fax: 0511 / 643 53-4954