Verfahren gem. § 9 Niedersächsisches Wassergesetz i.V.m. §§ 8ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)
Projekt: Einleitung von Haldenwässern in die Innerste bei Ahrbergen
Vorhabenträgerin: K+S Minerals and Agriculture GmbH
Antragsgrundlage: § 9 Niedersächsisches Wassergesetz i.V.m. §§ 8ff Wasserhaushaltsgesetz
Allgemeine Vorhabenbeschreibung:
Mit Datum vom 10.12.2024, vervollständigt am 13.02.2025, hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung salzhaltiger Haldenwässer (nur) von der Althalde Giesen bei Giesen im Landkreis Hildesheim in die nahegelegene Innerste beantragt.
Die Einleitung der Wässer in die Innerste soll über die vorhandene Einleitstelle unterhalb der Bahnbrücke Ahrbergen erfolgen. Beantragt wird die Einleitung von max. 115.000 m³ Haldenwasser/Jahr und max. 4.800 m³ Haldenwasser/Monat.
Da es sich bei der Althalde um eine bergbauliche Anlage handelt, entscheidet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Antrag im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim über den Antrag (§ 19 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG).
Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird ein förmliches Verfahren gem. § 8 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt:
Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem eine allgemeine, nichttechnische Zusammenfassung, einen Erläuterungsbericht mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, einen UVP-Bericht, eine Natura 2000-Verträglichkeitsstudie sowie Unterlagen zum Arten- und Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie).
Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt in elektronischer Form (§ 73 Abs. 2 i.V.m. § 27b VwVfG). Die Unterlagen können
vom 13.03.2025 bis zum 14.04.2025
hier in der Infospalte auf der rechten Seite sowie im UVP-Verbund-Portal (https://www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Soweit kein Internetzugang besteht, können die Antragsunterlagen auch in Papierform bei der Samtgemeinde Giesen, 31180 Giesen, Rathausstraße 27 nach tel. Absprache zugänglich gemacht werden (Kontakt: Tel. 05121 9310-10).
Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 15.05.2025
- schriftlich oder zur Niederschrift bei
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie,
38678 Clausthal-Zellerfeld, An der Marktkirche 9, bei der
• Samtgemeinde Giesen, 31180 Giesen, Rathausstraße 27, oder bei der
• Stadt Sarstedt, 31157 Sarstedt, Steinstr. 22, oder
- schriftlich und unterschrieben per E-Mail an
Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG, § 18b Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Dies gilt besonders für wasserwirtschaftlich Betroffene (§ 66 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 9 Abs. 3 Nr. 3 NWG).
Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Download Infospalte rechte Seite) entnommen werden.
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