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Altlastenverzeichnis gemäß Niedersächsisches Bodenschutzgesetz

Anfragen zur Altlastenauskunft bitte an die unten aufgeführte zuständige Behörde richten, in dessen Gebiet ihr Objekt liegt.


Nach §6 des niedersächsischen Bodenschutzgesetzes NBodSchG führen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in Niedersachsen ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, das insbesondere Informationen über Lage und Zustand der Flächen, Art und Maß von Beeinträchtigungen, die geplanten und ausgeführten Maßnahmen sowie die Überwachungsergebnisse enthält.

Die Behörden geben Auskunft über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger/innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Bauherren oder Investoren. Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig.

Auskunft erteilen die nachfolgend aufgeführten und mit einem Link hinterlegten zuständigen Behörden:

Altlastenkataster  

Altlastenkataster

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hans-Werner Basedow

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3568

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