GeoBerichte 8
Schutzwürdige Böden in Niedersachsen
Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Der Schutz des Bodens ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG), im Baugesetzbuch (BauGB) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben. Die natürlichen Bodenfunktionen und die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sind in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG verankert. Im vorliegenden GeoBericht wird beschrieben, wie die gesetzlichen Vorgaben für die Böden von Niedersachsen hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit umgesetzt werden. Im Rahmen von Planungs- und Zulassungs-verfahren der Raumordnung und Bauleitplanung sollten die folgenden besonders schutzwürdigen Böden regelmäßig im Abwägungsprozess berücksichtigt werden:
■ Böden mit hoher Lebensraumfunktion:
– Böden mit besonderen Standortbedingungen,
– Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit.
■ Böden mit besonders ausgeprägter Archivfunktion:
– Böden mit hoher naturgeschichtlicher Bedeutung,
– Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung,
– seltene Böden,
– repräsentative Böden.
Das bisher für die Bodenfunktionsbewertung in Niedersachsen zwischen den Bodenschutzfachbehörden abgestimmte Bewertungsverfahren (GUNREBEN & BOESS 2008) wird hiermit im Zuge der Umstellung von der Bodenkundlichen Übersichtskarte 1 : 50.000 (BÜK 50) auf die Bodenkarte 1 : 50.000 von Niedersachsen (BK 50) aktualisiert und angepasst.
Autorenschaft: | Dr. Jan Bug Nicole Engel Dr. Ernst Gehrt Dr. Karsten Krüger |
Erscheinungsjahr: | 2019 |
Auflage: | 4. überarbeitete Auflage |
Veriosnsdatum: | 30.09.2019 |
Herausgeber: | LBEG |
DOI: | 10.48476/geober_8_2019 |
GeoBerichte 8: Schutzwürdige Böden in Niedersachsen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Nicole Engel
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3597