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Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für das Kaliwerk Sigmundshall

Einwirkungsbereich, besondere Anlagen, Kaliwerk Sigmundshall   Bildrechte: LBEG
Der Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für das Kaliwerk Sigmundshall in Bokeloh bei Wunstorf.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt jetzt den Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für das Kaliwerk Sigmundshall in Bokeloh bei Wunstorf (Region Hannover) bekannt. Den Einwirkungsbereich gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) für das Kaliwerk Sigmundshall hatte das LBEG bereits im April vergangenen Jahres bekanntgegeben.

Gemäß § 5 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der EinwirkungsBergV hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH als Betreiberin des Kaliwerks Sigmundshall für den in der Karte dargestellten Bereich für die Anlagen „ICE Strecke Minden – Wunstorf (Strecke 1700 Haste – Wunstorf)“ und „Mittellandkanal im Bereich zwischen Haste und Kolenfeld“ einen Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. In diesen besonderen Fällen wird beachtet, dass die Anlagen wegen ihrer Bau- oder Betriebsweise durch Bodensenkungen oder Bodenhebungen von weniger als zehn Zentimetern beeinträchtigt werden können. Der Einwirkungsbereich wurde vom LBEG geprüft und wird nun gemäß § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekanntgegeben.

Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen.

Die oben genannten besonderen Anlagen und Einrichtung liegen innerhalb dieses Einwirkungsbereichs.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2022

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