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Aufsuchung von Erdwärme rund um die Landeshauptstadt: LBEG teilt Erlaubnisfeld „Kiel und Umgebung“ zu

Das Erlaubnisfeld „Kiel und Umgebung“ erstreckt sich über die gesamte Landeshauptstadt und angrenzende Bereiche.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Kiel und Umgebung“ erstreckt sich über die gesamte Landeshauptstadt und angrenzende Bereiche.

Zur Aufsuchung von Erdwärme hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Innargi Germany Project I GmbH zum 1. März das Erlaubnisfeld „Kiel und Umgebung“ zugeteilt. Das Feld ist etwas mehr als 280 Quadratkilometer groß, überdeckt die Landeshauptstadt, die Kieler Förde und angrenzende Bereiche zwischen Strande im Norden, Klein Barkau im Süden, Melsdorf im Westen und Dobersdorf im Osten. Die Erlaubnis ist befristet auf fünf Jahre bis zum 28. Februar 2030.

Die Innargi Germany Project I GmbH mit Sitz in Berlin hat den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt der von der Fläche betroffenen Landeshauptstadt Kiel sowie den Landkreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.

Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der Innargi Germany Project I GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Innargi Germany Project I GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen, Hamburg und Bremen.
  • Zum 1. März dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 34 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 28 in Niedersachsen, vier in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel bei der Norddeutschen Geothermietagung am 14. Mai und beim Tag der Geothermie am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122, E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2025

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