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Gasversorgungsleitung von Etzel nach Wardenburg: Anhörungsverfahren für die Leitung EWA startet

Verlauf der EWA Bildrechte: OGE
Die EWA soll von Etzel nach Wardenburg verlaufen.

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) mit Sitz in Essen plant unter dem Projektnamen „Gasversorgungsleitung Etzel-Wardenburg“ (EWA, Leitungsnummer 459), eine Gashochdruckleitung aus dem Bereich der Kavernenspeicheranlage in Etzel (Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund) zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg (Landkreis Oldenburg) zu errichten und zu betreiben. Die rund 60 Kilometer lange Leitung soll überwiegend parallel zur bestehenden Gasversorgungsleitung NETRA durch die Landkreise Friesland und Ammerland und die Stadt Oldenburg führen. Für die Zulassung der geplanten EWA ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die Antragsunterlagen, die die OGE für dieses Vorhaben eingereicht hat, werden ab Montag, 22. April, öffentlich ausgelegt.

Die EWA soll mit bis zu 100 bar Betriebsdruck betrieben werden und einem Nenndurchmesser von DN 1200 (etwa 1.200 Millimeter) aufweisen. Verlegt werden sollen die unterirdisch verlaufenden Leitungsstränge in überwiegend offener Bauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise errichtet.

Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern bedürfen gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Planfeststellung. Zudem ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können bis Dienstag, 21. Mai, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im Niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden. Näheres ist der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter der vorgenannten Internetadresse abgerufen werden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.
  • Offene Bauweise bedeutet, dass Gräben ausgehoben werden, um Leitungen zu verlegen. Anschließend wird die Oberfläche wiederhergestellt. Bei der über begrenzte Entfernungen möglichen geschlossenen Bauweise werden Leitungen durch Horizontalbohrungen verlegt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2024

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