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Geplante Anbindung Schepsdorf – Hanekenfähr in Lingen: Anhörungsverfahren für Wasserstoffleitung startet

Die Leitung soll auf dem Gebiet der Stadt Lingen über rund 2,3 Kilometer vom Bereich Hanekenfähr zur Station Schepsdorf verlaufen. Bildrechte: Nowega GmbH
Die Leitung soll auf dem Gebiet der Stadt Lingen über rund 2,3 Kilometer vom Bereich Hanekenfähr zur Station Schepsdorf verlaufen.

Die Firma Nowega GmbH mit Sitz in Münster beabsichtigt, am südwestlichen Stadtrand von Lingen (Landkreis Emsland) eine Wasserstoffleitung zu errichten und zu betreiben, um den geplanten „Wasserstoffpark“ der RWE mit dem vorhandenen Gasversorgungsnetz der Nowega zu verbinden. Für die rund 2,3 Kilometer lange Leitung, die von der Station Hanekenfähr unter dem Dortmund-Ems-Kanal hindurch zur Station Schepsdorf im südlichen Lohner Sand verlaufen soll, ist ein Planfeststellungsverfahren nötig. Die Antragsunterlagen, die die Nowega für diese Pipeline eingereicht hat, werden ab Montag, 8. Mai, öffentlich ausgelegt.

Die Leitung soll mit bis zu 70 bar Betriebsdruck betrieben werden und einen Nenndurchmesser von DN 500 (etwa 500 Millimeter) aufweisen. Verlegt werden soll die unterirdisch verlaufende Leitung in offener sowie geschlossener Bauweise.

Für Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m § 43l Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt in Anwendung des § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form. Die Unterlagen können vom 8. Mai. bis Donnerstag, 8. Juni, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ eingesehen werden. Daneben können die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Lingen eingesehen werden. Näheres ist der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter der vorgenannten Internet-Adresse abgerufen werden.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

· Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2023

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