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LBEG genehmigt Erweiterung und Anschluss der Verdichterstation in Rehden: Planfeststellungsbeschluss ist online einsehbar

Die Gascade Gastransport GmbH will ihre Verdichterstation in Rehden nach Norden erweitern. Bildrechte: GASCADE
Die Gascade Gastransport GmbH will ihre Verdichterstation in Rehden nach Norden erweitern.

Die GASCADE Gastransport GmbH mit Sitz in Kassel plant, ihre Verdichterstation in Rehden (Landkreis Diepholz) nach Norden hin zu erweitern. Auf der neuen Fläche sollen drei Elektro-Verdichteranlagen, Absperreinrichtungen, Betriebsgebäude, Nebenanlagen und ‑einrichtungen sowie Anschlussleitungen zur Anbindung der neuen Verdichteranlagen an das Ferngasleitungsnetz gebaut und betrieben werden.

Die Anschlussleitungen sollen eine Verbindung zur Mitte-Deutschland-Anschlussleitung (MIDAL) und zur Nord-West-Anschlussleitung (NOWAL) schaffen.

Für Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am Mittwoch die „4. Planänderung zur Verdichterstation Rehden (VS Rehden 2) inklusive der Anschlussleitungen AL MIDAL Nord 2, AL NOWAL, AL VS Rehden“ planfestgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss kann von sofort an auf der Internetseite des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter der Adresse http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ eingesehen werden sowie im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite. Die offizielle Frist für die Einsichtnahme gemäß § 43b Absatz 1 Nr. 3 EnWG beginnt am 21. Mai 2024 und endet am 3. Juni 2024.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für den Bau und den Betrieb von Gashochdruckleitungen einschließlich der dafür notwendigen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2024

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