Artikel-Informationen
erstellt am:
18.10.2023
zuletzt aktualisiert am:
20.10.2023
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat aktuell so viele Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme wie noch nie erteilt. Mit dem Erlaubnisfeld „Nordharz“, das zum 1. November die Bohrkonzept Drilling & Service GmbH mit Sitz im Goslarer Stadtteil Oker erhält, kommt das erste dazu, das auch Mittelgebirgsteile berührt.
Bislang konzentrierte sich die Suche nach Tiefengeothermie auf das Norddeutsche Becken, wo die geologischen Verhältnisse besonders günstig sind. Das neu gewachsene Interesse an Erdwärme kommentiert LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier mit den Worten: „Der Norden geht beim Thema Tiefengeothermie auf die Überholspur.“ Vor weniger als zwei Jahren gab es nur noch sechs Erlaubnisfelder im Aufsichtsbezirk des LBEG. Diese Zahl hat sich mehr als verdreifacht.
Die jetzt erteilte Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld „Nordharz“ ist zunächst bis zum 31. Oktober 2025 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld ist knapp 161 Quadratkilometer groß und erstreckt sich vom Innerstetal im Westen bis an die Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt im Osten. Dabei umfasst es neben den nördlichen Rändern des Naturparks Harz die komplette Kreisstadt Goslar mit den Stadtteilen Oker und Lochtum sowie Teilen von Vienenburg, Immenrode, Hahndorf und Jerstedt, die komplette Stadt Bad Harzburg mit allen Stadtteilen exklusive Eckertal und Teile der Stadt Langelsheim mit Astfeld und Teilen von Wolfshagen.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Bohrkonzept Drilling & Service GmbH Anfang Mai dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Goslar die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Städte Goslar, Bad Harzburg, Langelsheim und die Gemeinde Liebenburg informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Bohrkonzept Drilling & Service GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Bohrkonzept Drilling & Service GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Das LBEG erteilt ebenfalls zum 1. November die Erlaubnis „Bissendorf“ nördlich von Hannover an die Eavor GmbH und hat damit in seinem Aufsichtsbezirk nunmehr 20 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt – davon 18 in Niedersachsen, eine in Hamburg und eine in Schleswig-Holstein –, was ein neuer Höchststand ist. „Der Begriff Wärmewende ist in aller Munde“, so Carsten Mühlenmeier, „und Tiefengeothermie als ressourcenschonende, regenerative Energiequelle spielt dabei eine bedeutende Rolle.“ Das hätten Unternehmen, Stadtwerke und andere Vorhabenträger erkannt. Als zuständige Bergbehörde sei es Aufgabe des LBEG, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren zu begleiten. „Und in seiner Funktion als Niedersächsischer Geothermiedienst liefert das LBEG die nötigen geowissenschaftlichen Grundlagen“, erklärt der Behördenchef.
Weitere Infos:
· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – zuletzt beim „Tag der Geothermie“ am 15. und 16. September.
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de
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18.10.2023
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20.10.2023