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Antrag auf Genehmigung gemäß § 7 Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) „Untersuchung des Untergrundes auf seine Eignung zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern“

Vorhaben: Untersuchung des Untergrundes im Untersuchungsfeld Zentrale Nordsee in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf seine Eignung zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern.

Vorhabenträgerin: Die Firma BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG (BEB) vertreten durch die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG)

Antragsgrundlage: § 7 i.V.m. § 8 Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Firma BEB-Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG (BEB), vertreten durch die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG), beantragt die Genehmigung zur Untersuchung des Untergrundes im Untersuchungsfeld „Zentrale Nordsee“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf seine Eignung zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern (unterirdische Speicher zur dauerhaften Einlagerung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten).

Ziel des Vorhabens ist die geologische Untersuchung und Bewertung des Untergrundes hinsichtlich seiner Eignung zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Die geplanten Untersuchungen dienen als Grundlage für mögliche nachgelagerte Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Kohlendioxidspeichern, welche nach Abschluss der Untersuchung als Planfeststellungsverfahren gemäß § 11 KSpTG durchzuführen sind.

Gemäß § 7 Abs. 2 und § 8 KSpTG ist für das Vorhaben ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Die vorliegenden Planungen umfassen Untersuchungen innerhalb des Untersuchungsgebietes im zentralen Bereich der deutschen Nordsee vor der niedersächsischen Küste mit einer Fläche von 2.759 km². Das Untersuchungsprogramm erstreckt sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung der Genehmigung und beinhaltet insbesondere geophysikalische Messungen (Seismik) sowie bis zu drei Untersuchungsbohrungen, deren Standorte im Verlauf der Untersuchung festgelegt werden.

Die Antragsunterlagen enthalten insbesondere:

· Übersichts- und Lagepläne zum Untersuchungsfeld,

· Darstellungen der geplanten Untersuchungsmaßnahmen (insbesondere Seismik und Bohrungen),

· einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG,

· eine Natura 2000-Voruntersuchung gemäß § 34 BNatSchG,

· sowie eine Prognose der zu erwartenden Unterwasserschall-Immissionen.

Die Auslegung der Antragsunterlagen wird hiermit gemäß § 8 KSpTG öffentlich bekannt gemacht.

Die Antragsunterlagen werden gemäß § 8 KSpTG für die Dauer eines Monats zur Einsicht ausgelegt. Die Unterlagen können in der Zeit

vom 04.05.2026 bis 03.06.2026 (jeweils einschließlich)

hier auf der Internetseite (Download Infospalte rechte Seite) sowie an den Auslegungsorten Clausthal-Zellerfeld, Aurich und Helgoland eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Auslegung können dem Bekanntmachungstext (Infospalte rechte Seite) entnommen werden.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist,

also bis zum 18.06.2026 (einschließlich),

Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgenden Stellen erheben:

- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld

- Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz des Landkreises Aurich, Kirchdorfer Str. 7, 26603 Aurich

- Gemeinde Helgoland, Fachamt Planen und Bauen – Zimmer 208, Lung Wai 28, 27498 Helgoland

- per E-Mail an EMPG-AWZ-CCS@lbeg.niedersachsen.de

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KSpTG). Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, die Erhebung von Einwendungen oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

  Bildrechte: LBEG

Lage des Untersuchungsgebietes

Bekanntmachung Auslegung Unterlagen

  Bekanntmachung
(PDF, 0,22 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2026
zuletzt aktualisiert am:
22.04.2026

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