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LNG-Anbindungsleitung in Stade-Bützfleth - ETL 179.100: Vorzeitiger Baubeginn zugelassen

Energietransportleitung (ETL) 179.100, LNG-Anbindungsleitung, Stade-Bützfleth Bildrechte: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Der Verlauf der LNG-Anbindungsleitung am Standort Stade-Bützfleth.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute den vorzeitigen Baubeginn für die Energietransportleitung (ETL) 179.100 zugelassen. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH hatte beim LBEG eine Plangenehmigung für die ETL 179.100 beantragt. Über die Leitung soll das am Standort Stade-Bützfleth angelandete und in einer schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Recovery Unit – FSRU) regasifizierte Flüssiggas in das Fernleitungsnetz eingespeist werden. Die Inbetriebnahme ist für den Oktober 2023 vorgesehen.

Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung im Plangenehmigungsverfahren hat das LBEG heute den vorzeitigen Beginn für Rodungsarbeiten, die Baufeldfreimachung, die Anlage von Bau- und Zufahrtsstraßen, die Vorbereitung des Arbeitsstreifens, die Einrichtung von Baugruben, die Spundungsarbeiten für den Rohrgraben, die Errichtung einer Bauwasserhaltung sowie die Verrohrung von Gräben zugelassen. Weiter ergeht die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Baugrubenwasserhaltung.

Mit den Rodungsarbeiten wurde bereits im Januar dieses Jahres auf der Grundlage einer gesonderten naturschutzrechtlichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Stade vom 20. Dezember 2022 begonnen.

Hintergrund:

Von der FSRU, die am Anlieger vertäut ist, gelangt das Erdgas über eine kurze Verbindungsleitung zu einer Gasdruck-Regel-und-Mess-Anlage (GDRMA), dem Beginn der ETL 179.100. Die Erdgastransportleitung ist circa 2,9 Kilometer lang und verläuft vollständig auf dem Werksgelände der Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH bis zur Station Bützfleth S2. Von dort führt eine kurze Verbindungsleitung zur bestehenden ETL 46. Über die ETL 179.100 können jährlich bis zu 6,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas von der FSRU in das Fernleitungsnetz übergeben werden.

Die ETL 179.100 ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Auch für diese Leitung wurde im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Weitere Infos:

· An einem LNG-Terminal können mit Flüssigerdgas (Liquefied natural gas – LNG) beladene Tankschiffe anlegen. Das LNG wird in dem LNG-Terminal gespeichert, wieder in gasförmiges Gas umgewandelt (regasifiziert) und kann anschließend in das Gasnetz an Land eingespeist werden. Bis landgestützte Terminals zur Verfügung stehen, übernehmen schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten diese Aufgabe.

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2023

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