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erstellt am:
11.04.2025
Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth-Deinste“ und hat daher bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), einen Genehmigungsantrag gestellt. Das Vorhaben erfordert ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Dafür werden jetzt die Antragsunterlagen ausgelegt.
Die ETL 179.200 bildet den zweiten Abschnitt der ETL 179 und soll das künftige landbasierte LNG-Terminal in Bützfleth nördlich von Stade mit dem Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste südlich von Stade verbinden. Perspektivisch ist die Leitung auch für den Transport von Wasserstoff ausgelegt.
Die rund 18 Kilometer lange Leitung, die westlich um Stade herumläuft, wird mit einem Innendurchmesser von DN 900 (900 Millimeter) und einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar realisiert. Verlegt werden soll die mindestens einen Meter tief verlaufende Leitung in überwiegend offener Grabenbauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise zum Beispiel mittels Horizontalspülbohrverfahren (HDD) ausgeführt, um die Beanspruchung der Oberfläche zu minimieren. Das Vorhaben umfasst sämtliche während der Bauzeit benötigten Flächen und Anlagen sowie die dauerhafte Sicherung eines auf beiden Seiten verlaufenden, zehn Meter breiten Schutzstreifens für den Betrieb der Leitung. Zudem werden geeignete Betriebszufahrten eingerichtet.
Zu den Bestandteilen des Projekts zählt auch die Erweiterung und der Betrieb der Station Bützfleth S2, um die Verbindung zur bereits bestehenden ETL 179.100, dem ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, herzustellen. Zusätzlich werden der Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) sowie die Übergabestation Deinste (S4) errichtet, um die ETL 179.200 sowohl an die bestehende Fernleitung ETL 125 als auch an die geplante Leitung ETL 182 anzubinden. Die vorbereitenden Bauarbeiten sollen im Rahmen eines vorzeitigen Baubeginns starten. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende 2026 vorgesehen.
Durch das Vorhaben und den Anlieferverkehr sind im Landkreis Stade die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade betroffen. Lediglich durch Kompensationsmaßnahmen, die nicht in unmittelbarer Nähe der Leitung umgesetzt werden können, sind auch die Gemeinde Neuenkirchen und die Stadt Schneverdingen im Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade betroffen.
Die Antragsunterlagen werden ab Mittwoch, 23. April, bis Donnerstag, 22. Mai, öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ und im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/portal/). Unter diesen Internetadressen ist auch die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung abrufbar, die wichtige Hinweise für Betroffene enthält.
Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene die Antragsunterlagen bei der zentralen Information des Landkreises Stade einsehen (Eingangsbereich des Kreishauses: Gebäude C, Foyer, Am Sande 2, 21682 Stade). Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden kann, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis Montag, 23. Juni, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben
oder
Hintergrund:
Die Leitung ETL 179.200 dient der Versorgungssicherheit mit Erdgas durch die Verstärkung und den Ausbau des Fernleitungsnetzes. Sie ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Daher wurde auch für dieses Vorhaben im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.
Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28. Juni 2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“, und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet.
Ein LNG-Terminal ist eine spezielle Anlage zur Handhabung von Flüssigerdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Flüssigerdgas entsteht durch die Kühlung von Erdgas auf etwa -162 °C, wodurch es sich verflüssigt und das Volumen erheblich reduziert, was den Transport über große Entfernungen erleichtert. Das Terminal dient der Entladung von LNG von speziellen Tankschiffen, seiner Lagerung in großen isolierten Tanks und der Rückvergasung, bevor es in das normale Gasnetz eingespeist wird. LNG-Terminals tragen zur Diversifizierung der Energiequellen bei und können helfen, die Abhängigkeit von Pipelinegas zu reduzieren. In Deutschland sind LNG-Terminals besonders bedeutsam für die Energiesicherheit, da sie eine alternative Versorgung ermöglichen.
Weitere Infos:
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