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erstellt am:
28.09.2023
Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung ihres bestehenden Tagebaus im Wittmunder Ortsteil Ardorf-Hohebarg (Landkreis Wittmund), um weiterhin Quarzsand im Nassabbauverfahren abzubauen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der Tagebau soll um etwa 12,3 Hektar auf eine Gesamtgröße von 34,2 Hektar erweitert werden. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände beträgt die Gewinnungsfläche dann rund 27 Hektar, das entspricht einer Fläche von knapp 38 Fußballfeldern.
Überschlägig erwartet das Unternehmen durch die Erweiterung des Tagebaus und die Vertiefung auf circa 30 Meter eine zusätzliche Abbaumenge von 1,99 Millionen Kubikmeter Quarzsand. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als Natursee vorgesehen.
Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, das beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt wird. Die Antragsunterlagen werden von Montag, 2. Oktober, bis Mittwoch, 1. November, öffentlich ausgelegt. In dem genannten Zeitraum sind die Antragsunterlagen auf der Internetseite des LBEG unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/planfeststellungsverfahren-fur-die-erweiterung-des-tagebaus-ardorf-hohebarg-der-firma-christian-siebels-co-gmbh-225464.html sowie im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=9af9c8cc-2075-4817-bc79-527eb487e371 einsehbar. Darüber hinaus können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum bei der Stadt Wittmund und der Stadt Aurich eingesehen und Einwendungen abgegeben werden. Nähere Informationen sind der ortsüblichen Bekanntmachung unter https://www.wittmund.de/portal/bekanntmachungen/bekanntmachung-23-09-2023-vorhaben-nach-dem-bundesberggesetz-900000187-22270.html?rubrik=900000002 und https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html zu entnehmen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen.
Weitere Infos:
· Das LBEG ist Genehmigungsbehörde für bergbauliche Vorhaben nach dem Bundesberggesetz (BBergG) in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dabei werden Rahmenbetriebspläne mit und ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sowie Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne geprüft und zugelassen beziehungsweise erteilt.
· Der Abbau von Quarzsand unterliegt dem Bergrecht und muss von der zuständigen Bergbehörde – in diesem Fall dem LBEG – genehmigt werden.
· Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de