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Schadstoffbelastungen an Erdgasförderplätzen: LBEG und Landkreise legen weitere Maßnahmen fest

18.06.2014


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute (18.06.2014) gemeinsam mit den zuständigen Landkreisen und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) weitere Maßnahmen zu den Schadstoffbelastungen an den Erdgasförderplätzen Söhlingen Ost Z1 im Landkreis Heidekreis und Söhlingen Z6/Z11 im Landkreis Rotenburg besprochen.

Das LBEG und der Landkreis Heidekreis haben für den Erdgasförderplatz Söhlingen Ost Z1 festgelegt, dass die EMPG nach Vorgaben der Behörden Detailuntersuchungen im Boden, Oberflächengewässer und Grundwasser durchführt. Mit den Detailuntersuchungen wird die Schadstoffbelastung genauer eingegrenzt und bewertet. Im Anschluss wird das Unternehmen ein Sanierungskonzept vorlegen.

Auf dem Erdgasförderplatz Söhlingen Ost Z1 und in seinem Umfeld hatte die EMPG bei Messungen erhöhte Quecksilbergehalte festgestellt. Die Messergebnisse hatte die EMPG am 13.06.2014 dem LBEG und dem Landkreis übergeben. (Pressemitteilungen des LBEG vom 12. und 13.06.2014, Link siehe unten).

Am Erdgasförderplatz Söhlingen Z6/Z11 werden in Abstimmung mit dem Landkreis Rotenburg vergleichbare Detailuntersuchungen durchgeführt. Auch dort haben Untersuchungen des NABU und der EMPG Hinweise auf erhöhte Quecksilbergehalte gegeben.

Die EMPG wurde zudem aufgefordert, dem LBEG und den beteiligten Behörden detaillierte Informationen (Menge, Zusammensetzung) zu den Stoffen, mit denen auf den Förderplätzen umgegangen wird (Lagerstättenwasser, Schlämme, Betriebsstoffe, Erdgas), vorzulegen. Dabei sind mögliche Schadstoffquellen und die unterschiedlichen Ausbreitungswege Luft und Wasser auf den Erdgasförderplätzen zu betrachten. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden dann weiteren Maßnahmen festgelegt.

Für den 22. Juli ist der nächste Besprechungstermin des LBEG mit den beiden Landkreisen, dem LAVES und der EMPG geplant.

Siehe auch:

LBEG-Pressemitteilung vom 13.06.2014

LBEG-Pressemitteilung vom 12.06.2014


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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