Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Wiederinbetriebnahme des Kaliwerks Siegfried-Giesen: LBEG erhält Prüfantrag - Planfeststellungsverfahren startet

25.02.2015


Dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurde heute (25.02.2015) an seinem Dienstsitz in Clausthal-Zellerfeld von der K+S KALI GmbH der Antrag für die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen (Infos zum Bergwerk siehe unten) überreicht. Damit startet das Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Der zu prüfende Antrag mit Rahmenbetriebsplan enthält unter anderem Gutachten zum Umwelt- und Nachbarschaftsschutz, zu den geplanten Infrastrukturmaßnahmen und zur Betriebssicherheit, sowie ein technisches Konzept zur Wiederinbetriebnahme.

Präsident Andreas Sikorski hat den Antrag von Dr. Ralf Diekmann, Geschäftsführer der K+S KALI GmbH entgegen genommen. „Die Komplexität dieses Antrags ist einmalig in der Geschichte des niedersächsischen Bergbaus“, so Andreas Sikorski. Der Antrag werde gründlich unter Einbindung Träger öffentlicher Belange geprüft. „Das Ergebnis der Prüfung ist vollkommen offen“, betonte der LBEG-Präsident.

Jeder Bürger hat vom 09.03. bis zum 08.04.2015 die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen. Bis einschließlich 22.04.2015 können dann Einwendungen zum Vorhaben beim LBEG oder bei den auslegenden Stellen (Gemeinden: Giesen, Algermissen, Harsum, Nordstemmen; Städte: Hildesheim, Pattensen, Sarstedt) vorgebracht werden. Bei der Fristsetzung ist das LBEG an die Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes gebunden. Der Auslegezeitraum von 4 Wochen und der Ablauf der Einwendungsfrist 2 Wochen nach Ende der Auslegung sind also rechtlich bedingt festgesetzt (allgemeinverständliche Erklärung zur Fristsetzung s.u.).

Die Auslegungszeiten und -orte werden zeitnah in den Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte sowie auf der Internetseite des LBEG veröffentlicht. Über diese Internetseite können die Antragsunterlagen auch Online eingesehen werden. Die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen erhalten zeitgleich Gelegenheit zur Stellungnahme.

Frühestens nach den niedersächsischen Sommerferien werden die Stellungnahmen und Einwendungen in Hildesheim erörtert. Der Termin und der Ort werden vorher rechtzeitig bekannt gegeben. Mit dem Erörterungstermin endet die Anhörungsphase und es beginnt die Prüfung des Antrags unter Berücksichtigung der Einwendungen, Stellungnahmen und Ergebnisse des Erörterungstermins. Der Abschluss des Verfahrens wird frühestens 2016 erwartet.

Hintergrund Fristsetzung:

Für die Fristen zur öffentlichen Auslegung von Antragsunterlagen in einem Planfeststellungsverfahren macht der Gesetzgeber im Verwaltungsverfahrensgesetz eindeutige Vorgaben. Die vorgegebenen Fristen sind nicht flexibel. Damit verfolgt der Gesetzgeber die Absicht einer Gleichbehandlung, indem diese Verfahren immer in der gleichen Art und Weise bearbeitet werden.

So werden keine Antragsteller und beteiligten Kreise wie die Öffentlichkeit oder Behörden mal benachteiligt, mal bevorzugt. Auf Feiertage oder Ferienzeiten kann der Gesetzgeber daher keine Rücksicht nehmen.

Um den Zugang zu den Antragsunterlagen zu erleichtern, sollen diese neben der öffentlichen Auslegung auch im Internet bekannt gemacht werden. Daher werden die Antragsunterlagen in das Internet (hier z.B. Internetseite des LBEG) gestellt.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe fordert das LBEG als sogenannte Anhörungsbehörde die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden zur Stellungnahme auf. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme dieser Behörden darf nicht länger als drei Monate sein. Später eingehende Stellungnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen noch in die Entscheidung einfließen.

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung müssen die Gemeinden, die die Antragsunterlagen auslegen, diese Auslegung zuerst ortsüblich bekanntmachen. Das geschieht durch Aushang und ggf. zusätzlich in örtlichen Zeitungen. In der Bekanntmachung wird auf das Vorhaben aufmerksam gemacht und auf die Modalitäten des Genehmigungsverfahrens hingewiesen. Anschließend werden die Antragsunterlagen für die Dauer eines Monats zur Einsicht ausgelegt. Dann kann jeder Bürger Einsicht nehmen. Einwendungen gegen das Vorhaben können von jedem erhoben werden, dessen Belange berührt sind. Die Frist für diese Einwendungen endet zwei Wochen nach Ende der Auslegung. Nach Fristablauf sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Rechtstiteln.

Nachdem die Anhörung vollzogen ist, liegen dem LBEG mit den Antragsunterlagen, den Stellungnahmen der Behörden und den Einwendungen der Bürger alle wesentlichen Informationen vor, um eine Entscheidung treffen zu können.

Nachdem sich das LBEG mit den Antragsunterlagen, den Stellungnahmen und den Einwendungen auseinandergesetzt hat, führt es als nächsten wichtigen Schritt den sogenannten Erörterungstermin durch. Dabei werden diese Papiere mit dem Antragsteller, den Einwendern, den Betroffenen, den Behörden und den Naturschutzverbänden erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht.

Hintergrund Bergwerk Siegfried-Giesen:

Das Bergwerk Siegfried-Giesen liegt auf dem Salzstock Sarstedt zwischen den Ortschaften Giesen, Ahrbergen, Sarstedt und Barnten im Landkreis Hildesheim. Es wurde bereits von 1909 bis 1987 betrieben, um Kalisalz aus Tiefen zwischen 400 und 1.050 Metern zu gewinnen. Im Jahr 1987 wurde die Produktion mangels Absatzmöglichkeiten stillgelegt und Siegfried-Giesen ist seitdem ein Reservebergwerk.

Der K+S AG beantragt, in den kommenden 40 Jahren Kalirohsalz aus dem Salzstock Sarstedt zu gewinnen und zu verkaufsfähigen Produkten aufzubereiten.

Für die Wiederinbetriebnahme des Bergwerks sind u. a. folgende Einzelmaßnahmen erforderlich:

  • die Wiederinbetriebnahme des Förderschachtes am Standort Giesen für das zu fördernde Salz,
  • der Bau neuer Produktionsanlagen und Verwaltungsgebäude am Standort Giesen,
  • die Wiederinbetriebnahme und Erweiterung der Bahnanbindung des Standortes Giesen,
  • die Wiederinbetriebnahme des Hafens Harsum am Stichkanal Hildesheim,
  • der Bau und die zeitnahe Abdeckung einer neuen Rückstandshalde am Standort Giesen,
  • die Wiederinbetriebnahme des Seilfahrtschachtes Glückauf-Sarstedt in Sarstedt zum Transport der Mitarbeiter,
  • die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Fürstenhall in Ahrbergen als „Entlüftungsschacht“,
  • die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Rössing-Barnten zwischen Rössing und Barnten als „Belüftungsschacht“,
  • Erdverlegung einer 110 Kilovolt-Leitung für die Stromversorgung des Bergwerks sowie einer 20 Kilovolt-Ringleitung zwischen den Bergwerksstandorten.

Von der Wiederinbetriebnahme des Kaliwerks Siegfried-Giesenwerden neue wirtschaftliche Impulse für die Region Hildesheim erwartet. Der Betreiber kalkuliert mit mehr als 500 Arbeitsplätzen.

Dennoch kann das Vorhaben nur genehmigt werden, wenn mögliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden und das Vorhaben einer rechtlichen Prüfung standhält. Zu den Beeinträchtigungen zählen z. B. der Flächenverbrauch durch eine Neuhalde, die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch die Wiederinbetriebnahme des Bahnanschlusses, die aus dem Schacht in Ahrbergen austretende Grubenluft („Entlüftungsschacht“), eventuelle Bergschäden und eine mögliche Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser. Auch die Wohnqualität in unmittelbarer Nähe des Hauptstandortes in Giesen und das vorhabensbedingte Verkehrsaufkommen werden Themen im Genehmigungsverfahren sein.

Bisheriger Ablauf des Genehmigungsverfahrens:

Nachdem der Landkreis Hildesheim am 22.11.2013 die Raumverträglichkeit des Vorhabens festgestellt hat, wurde die K+S KALI GmbH am 14.01.2014 von Behörden und Naturschutz­ver­einigungen hinsichtlich des Antrags beraten. Bei dieser Antragskonferenz hat sich auch eine örtliche Bürgerinitiative konstruktiv eingebracht.

Eigens für die Durchführung dieses sehr komplexen Planfeststellungsverfahrens wurde im LBEG eine Projektteam aus Fachleuten zusammen gestellt. Erste Aufgabe des Projektteams war die Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit. Diese Prüfung wurde anhand von Entwürfen bereits im Vorfeld der Antragstellung durchgeführt. Mit der heutigen Übergabe startet jetzt die inhaltliche Prüfung des Antrags.

Allgemeine Infos zum Thema Planfeststellungsverfahren:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=644&article_id=739&_psmand=4




Pressesprecher:


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln