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Wiedererschließung Erdölfeld Suderbruch: LBEG genehmigt Erkundungsbohrungen

16.10.2015


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute (16.10.2015) die beiden Sonderbetriebspläne für den Bohrbetrieb zur Wiedererschließung des Erdölfeldes Suderbruch (Samtgemeinde Steimbke, Landkreis Nienburg) genehmigt. Damit darf die Wintershall Holding GmbH beginnen, die beiden Wiedererschließungsbohrungen Suderbruch 2001 (Bohrtiefe ca. 2500 m) und Suderbruch 2002 (Bohrtiefe ca. 1600 m) zur Erkundung des Untergrundes nach Erdöl abzuteufen.

Das LBEG hatte die Anträge in den vergangenen Wochen sorgfältig geprüft. Bereits in den vorausgegangenen Zulassungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan und den Sonderbetriebsplan zur Errichtung des Bohrplatzes für beide Bohrungen fanden neben den Sicherheitsbelangen auch die Umweltschutzbelange (Natur-, Boden- und Grundwasserschutz) Berücksichtigung. Der Landkreis Nienburg und die Samtgemeinde Steimbke waren in die Genehmigungsverfahren eingebunden. Die Bürgerinnen und Bürger hatte das Unternehmen vor der Beantragung der Betriebspläne in einer gesonderten Veranstaltung informiert. Im Juli begann das Unternehmen mit der Errichtung des Bohrplatzes.

Nach dem Abteufen der beiden Erkundungsbohrungen plant die Wintershall Holding GmbH zunächst einen ca. sechsmonatigen Fördertest. Erst nach Abschluss der „Testförderung“ wird das Unternehmen über eine endgültige Aufnahme der Förderung entscheiden. Dafür sind dann weitere Genehmigungen nach Bundesberggesetz (BBergG) notwendig.

Im Erdölfeld Suderbruch wurde von 1949 bis 1994 Erdöl produziert. Die Förderung wurde damals aufgrund des niedrigen Ölpreises eingestellt.

Hintergrund Haupt-, Rahmen- und Sonderbetriebsplan:

Bei einem Hauptbetriebsplan handelt es sich um einen von der zuständigen Bergbehörde zu prüfenden Plan für die Führung eines Bergbaubetriebes (z. B. für eine Erdölbohrung oder die Aufnahme eines Förderbetriebes). Der Hauptbetriebsplan beinhaltet u.a. die zu treffenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Zeit der beiden Erkundungsbohrungen und den geplanten Fördertest. Das LBEG kann als zuständige Bergbehörde verlangen, dass für bestimmte Bereiche eines Betriebes oder für bestimmte Maßnahmen weitere Rahmen- oder Sonderbetriebspläne zur Prüfung vorgelegt werden. In diesem Fall hat das LBEG einen Rahmenbetriebsplan für das gesamte Wiedererschließungsprojekt Suderbruch verlangt. Die Errichtung des Bohrplatzes wurde über einen Sonderbetriebsplan geregelt.

Zum Bundesberggesetz (BBergG):
http://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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