Planfeststellungsverfahren Kalibergwerk Siegfried-Giesen: Erörterungstermin beendet - Entscheidungsphase startet
03.12.2015
Heute Nachmittag (03.12.15) wurde der vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geleitete Erörterungstermin zur geplanten Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks Siegfried-Giesen beendet. In den vergangenen vier Tagen wurden in Hildesheim alle Einwendungen und Stellungnahmen zu dem von der K+S KALI GmbH geplanten Projekt ausführlich diskutiert. Besondere Schwerpunkte bildeten der Schutz des Grund- und Oberflächenwassers, die zusätzliche Verkehrsbelastung sowie die Vereinbarkeit der neu geplanten Halde mit dem Gewässer- und Naturschutz.
„Die Veranstaltung verlief sehr konzentriert und konstruktiv. Wir haben viele zusätzliche Informationen gewonnen, die in der nun folgenden Entscheidungsphase zu berücksichtigen sind“, so Verhandlungsleiter Andreas Schleicher vom LBEG.
Der Erörterungstermin war Teil der Anhörungsphase im Planfeststellungsverfahren. Es wurden Argumente und Tatsachen aufgenommen, aber noch keine Entscheidungen gefällt. Das LBEG wird jetzt damit beginnen, die einzelnen unterschiedlichen Aspekte auszuwerten. Die Ergebnisse fließen dann in die weitere Prüfung des Antrags mit ein.
Bisheriger Ablauf des Genehmigungsverfahrens:
Nachdem der Landkreis Hildesheim am 22.11.2013 die Raumverträglichkeit des Vorhabens festgestellt hat, wurde die K+S KALI GmbH am 14.01.2014 von Behörden und Naturschutzvereinigungen hinsichtlich des Antrags beraten. Bei dieser Antragskonferenz hatte sich auch eine örtliche Bürgerinitiative konstruktiv eingebracht.
Eigens für die Durchführung dieses sehr komplexen Planfeststellungsverfahrens wurde im LBEG ein Projektteam aus Fachleuten zusammen gestellt.
Erste Aufgabe des Projektteams war die Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit. Diese Prüfung wurde anhand von Entwürfen bereits im Vorfeld der Antragstellung durchgeführt.
Vom 09. März bis 08. April 2015 lagen die Antragsunterlagen der K+S KALI GmbH bei den Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen sowie bei den Städten Hildesheim, Pattensen und Sarstedt öffentlich aus. Im Anschluss hatte jeder Interessierte noch 14 Tage Zeit, Einwendungen abzugeben.
In dieser Woche fand vom 30. November bis 03. Dezember 2015 der Erörterungstermin statt.
Hintergrund Bergwerk Siegfried-Giesen:
Das Bergwerk Siegfried-Giesen liegt auf dem Salzstock Sarstedt zwischen den Ortschaften Giesen, Ahrbergen, Sarstedt und Barnten im Landkreis Hildesheim. Es wurde bereits von 1909 bis 1987 betrieben, um Kalisalz aus Tiefen zwischen 400 und 1.050 Metern zu gewinnen. Im Jahr 1987 wurde die Produktion mangels Absatzmöglichkeiten stillgelegt und Siegfried-Giesen ist seitdem ein Reservebergwerk.
Die K+S AG hat beantragt, in den kommenden 40 Jahren Kalirohsalz aus dem Salzstock Sarstedt zu gewinnen und zu verkaufsfähigen Produkten aufzubereiten.
Für die Wiederinbetriebnahme des Bergwerks sind u. a. folgende Einzelmaßnahmen erforderlich:
- die Wiederinbetriebnahme des Förderschachtes am Standort Giesen für das zu fördernde Salz,
- der Bau neuer Produktionsanlagen und Verwaltungsgebäude am Standort Giesen,
- die Wiederinbetriebnahme und Erweiterung der Bahnanbindung des Standortes Giesen,
- die Wiederinbetriebnahme des Hafens Harsum am Stichkanal Hildesheim,
- der Bau und die zeitnahe Abdeckung einer neuen Rückstandshalde am Standort Giesen,
- die Wiederinbetriebnahme des Seilfahrtschachtes Glückauf-Sarstedt in Sarstedt zum Transport der Mitarbeiter,
- die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Fürstenhall in Ahrbergen als „Entlüftungsschacht“,
- die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Rössing-Barnten zwischen Rössing und Barnten als „Belüftungsschacht“,
- Erdverlegung einer 110 Kilovolt-Leitung für die Stromversorgung des Bergwerks sowie einer 20 Kilovolt-Ringleitung zwischen den Bergwerksstandorten.
Von der Wiederinbetriebnahme des Kaliwerks Siegfried-Giesen werden neue wirtschaftliche Impulse für die Region Hildesheim erwartet. Der Betreiber kalkuliert mit mehr als 500 Arbeitsplätzen.
Dennoch kann das Vorhaben nur genehmigt werden, wenn mögliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden und das Vorhaben einer rechtlichen Prüfung standhält. Pressemitteilung des LBEG während des Erörterungstermins
Pressemitteilung des LBEG während des Erörterungstermins