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erstellt am:
22.04.2026
Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) will in Vertretung der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG (BEB) untersuchen, ob Kohlendioxid unter dem Meeresboden im niedersächsischen Teil der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gespeichert werden kann. Daher hat das in Hannover ansässige Unternehmen jetzt einen entsprechenden Antrag auf Untersuchungsgenehmigung für ein 2759 Quadratkilometer großes Gebiet für einen Zeitraum von fünf Jahren beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht. Die Antragsunterlagen dafür werden nun öffentlich ausgelegt.
Grundlage für das Vorhaben ist das im November vergangenen Jahres neu gefasste Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG). Die EMPG will in dem Untersuchungsfeld, dessen Südrand rund 50 Kilometer vor der Küste liegt, den Untergrund auf seine Eignung für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid untersuchen. Vorgesehen sind dafür geophysikalische Messungen, unter anderem mit seismischen Methoden, sowie bis zu drei Untersuchungsbohrungen. Sie sollen Grundlage für mögliche spätere Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Kohlendioxid-Speichers sein. Mit einer Untersuchungsgenehmigung ist keine Entscheidung oder Genehmigung über Bau oder Betrieb eines Kohlendioxid-Speichers verbunden, dafür sind gesonderte Verfahren notwendig.
Der Antrag liegt für die Dauer von einem Monat von Montag, 4. Mai, bis Mittwoch, 3. Juni, online unter der Internetadresse https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/bergbau/genehmigungsverfahren/bergbau_genehmigungsverfahren_ksptg/antrag-auf-genehmigung-gemass-7-kohlendioxid-speicherung-und-transport-gesetz-ksptg-untersuchung-des-untergrundes-auf-seine-eignung-zur-errichtung-von-kohlendioxidspeichern-250180.html aus. Zudem sind die Unterlagen einsehbar beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, beim Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz des Landkreises Aurich, Kirchdorfer Straße 7, 26603 Aurich sowie bei der Gemeinde Helgoland, Lung Wai 28, 27498 Helgoland. Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens Donnerstag, 18. Juni, Einwendungen erheben. Behörden, deren Aufgabenbereich durch die beantragte Untersuchung berührt wird, sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen wurden aufgefordert bis Montag, 6. Juli, Stellungnahmen abzugeben.
Hintergrund:
Die Untersuchung potenzieller Kohlendioxid-Speicherstandorte ist Teil der europäischen und nationalen Klimaschutzstrategie. Im Rahmen des European Green Deal verfolgt die Europäische Union das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Für schwer vermeidbare industrielle Kohlendioxid-Emissionen wird Carbon Capture and Storage (CCS) als notwendige Technologie angesehen. Der 2024 von der EU erlassene Net Zero Industry Act (NZIA) verpflichtet europäische Erdöl- und Erdgasförderunternehmen, bis 2030 Kohlendioxid-Speicherkapazitäten aufzubauen.
Auf nationaler Ebene sieht die Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung vor, geeignete Kohlendioxid-Speicherstandorte zu identifizieren und zu erschließen. Die im Rahmen von § 7 KSpTG beantragten Untersuchungen dienen der Bewertung der geologischen Eignung des Untergrundes und stellen einen vorbereitenden Schritt für mögliche spätere Genehmigungsverfahren dar.
Weitere Infos:
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de