Wiederinbetriebnahme des Kali-Bergwerks Siegfried-Giesen: Unternehmen beantragt Planänderung
31.10.2016
Unter anderem soll ein Teilstück der Zufahrt von der Voss-Straße zum Standort Glückauf-Sarstedt verschoben werden. Weiter soll die Schachtstraße am Standort Siegfried-Giesen für den erwarteten Verkehr verbreitert werden. Im Bereich der geplanten Rückstandshalde sind die Ersatzwege für die Landwirtschaft nun dargestellt. Daneben wurden zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen neu gestaltet, so dass weniger landwirtschaftliche Flächen von dem Projekt betroffen wären.
Die Planänderung enthält auch überarbeitete und zusätzliche Gutachten zum Immissionsschutz. Dies betrifft unter anderem der Lärm im Bereich der Gleistrasse von Giesen über Ahrbergen nach Harsum sowie im Bereich der Wohnbebauung an der Schachtstraße in Giesen. Ebenso werden die Auswirkungen von Stickstoffemissionen erstmals detailliert betrachtet.
Der Antrag auf Einleitung salzhaltigen Wassers in die Innerste wird durch ein Havariekonzept ergänzt und der landschaftspflegerische Begleitplan sieht nun eine erhebliche Ersatzgeldzahlung für den nicht ausgleichbaren Eingriff in das Landschaftsbild vor.
Entsprechend den Verfahrensvorschriften teilt das LBEG die Planänderung den davon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen mit. Die Mitteilung erfolgt in Form der Auslegung in den Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum, und Nordstemmen sowie in den Städten Hildesheim, Pattensen und Sarstedt. Jeder kann dort die Planänderungsunterlagen und den Ursprungsantrag vom 17. November 2016 bis zum 16. Dezember 2016 einsehen.
Die Auslegungszeiten und -orte werden zeitnah in den Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte sowie online unter www.lbeg.niedersachsen.de - Bergbau - Genehmigungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren bekannt gegeben. Über diese Internetseite können die Antragsunterlagen ebenfalls eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegung gilt die Planänderung den Betroffenen als mitgeteilt. Bis zum 30. Dezember 2016 besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planänderung beim LBEG oder bei den auslegenden Gemeinden und Städten zu erheben.
Anschließend werden die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen vom LBEG ausgewertet und im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
Hintergrund Bergwerk Siegfried-Giesen:
Das Bergwerk Siegfried-Giesen liegt auf dem Salzstock Sarstedt zwischen den Ortschaften Giesen, Ahrbergen, Sarstedt und Barnten im Landkreis Hildesheim. Es wurde bereits von 1909 bis 1987 betrieben, um Kalisalz aus Tiefen zwischen 400 und 1.050 Metern zu gewinnen. Im Jahr 1987 wurde die Produktion mangels Absatzmöglichkeiten stillgelegt. Siegfried-Giesen ist seitdem ein Reservebergwerk.
Die K+S AG beantragt, in den kommenden 40 Jahren Kalirohsalz aus dem Salzstock Sarstedt zu gewinnen und zu verkaufsfähigen Produkten aufzubereiten.
Für die Wiederinbetriebnahme des Bergwerks sind u. a. folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen:
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die Wiederinbetriebnahme des Förderschachtes am Standort Giesen für das zu fördernde Salz,
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der Bau neuer Produktionsanlagen und Verwaltungsgebäude am Standort Giesen,
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die Wiederinbetriebnahme und Erweiterung der Bahnanbindung des Standortes Giesen,
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die Wiederinbetriebnahme des Hafens Harsum am Stichkanal Hildesheim,
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der Bau und die zeitnahe Abdeckung einer neuen Rückstandshalde am Standort Giesen,
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die Wiederinbetriebnahme des Seilfahrtschachtes Glückauf-Sarstedt in Sarstedt zum Transport der Mitarbeiter,
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die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Fürstenhall in Ahrbergen als „Entlüftungsschacht",
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die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Rössing-Barnten zwischen Rössing und Barnten als „Belüftungsschacht",
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Erdverlegung einer 110 Kilovolt-Leitung für die Stromversorgung des Bergwerks sowie einer 20 Kilovolt-Ringleitung zwischen den Bergwerksstandorten.
Von der Wiederinbetriebnahme des Kaliwerks Siegfried-Giesen werden neue wirtschaftliche Impulse für die Region Hildesheim erwartet. Das Unternehmen kalkuliert mit mehr als 500 Arbeitsplätzen.
Das Vorhaben kann nur genehmigt werden, wenn mögliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden und das Vorhaben einer rechtlichen Prüfung standhält. Zu den möglichen Beeinträchtigungen zählen z. B. der Flächenverbrauch durch eine Neuhalde, die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch die Wiederinbetriebnahme des Bahnanschlusses, die aus dem Schacht in Ahrbergen austretende Grubenluft („Entlüftungsschacht"), eventuelle Bergschäden und eine mögliche Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser. Auch die Wohnqualität in unmittelbarer Nähe des Hauptstandortes in Giesen und das vorhabenbedingte Verkehrsaufkommen sind Themen im Genehmigungsverfahren.
Bisheriger Ablauf des Genehmigungsverfahrens:
Nachdem der Landkreis Hildesheim am 22. November 2013 die Raumverträglichkeit des Vorhabens festgestellt hat, wurde die K+S KALI GmbH am 14. Januar 2014 von Behörden und Naturschutzvereinigungen hinsichtlich des Planfeststellungsantrags beraten. Bei dieser Antragskonferenz hat sich auch eine örtliche Bürgerinitiative konstruktiv eingebracht.
Am 25. Februar 2015 hat die K+S KALI GmbH dann den Antrag an das LBEG übergeben.
Anschließend wurden die Antragsunterlagen vom 09. März bis 08. April 2015 bei den Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen sowie bei den Städten Hildesheim, Pattensen und Sarstedt öffentlich ausgelegt.
Insgesamt sind zu dem Vorhaben 143 Einwendungen, 37 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie 7 Stellungnahmen von naturschutzrechtlich anerkannten Vereinigungen eingegangen.
Der Erörterungstermin wurde am 30. November und 01. Dezember 2015 für die Behörden und Naturschutzvereinigungen durchgeführt, am 02. und 03. Dezember 2015 für die Einwender und Betroffenen.
Allgemeine Infos zum Thema Planfeststellungsverfahren
Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274
E-Mail: heinke.traeger@lbeg.niedersachsen.de