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Zehn weitere Erlaubnisse zur Lithium-Aufsuchung erteilt - LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier: „Niedersachsen in der Vorreiterrolle“

Die zehn Erlaubnisfelder liegen in einem breiten Gürtel zwischen Cloppenburg und Lüneburg.   Bildrechte: LBEG
Die zehn Erlaubnisfelder liegen in einem breiten Gürtel zwischen Cloppenburg und Lüneburg.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Esso Deutschland GmbH, eine hundertprozentige ExxonMobil-Tochtergesellschaft, zum 1. April insgesamt zehn weitere Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt. Damit gibt es jetzt niedersachsenweit 20 Erlaubnisfelder zur Lithium-Aufsuchung. Anfang vergangenen Jahres waren es gerade mal zwei.

„Die Unternehmen haben die Bedeutung von heimischen Rohstoffen erkannt“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Wir müssen uns unabhängiger machen von Importen. Das ist seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine mehr als deutlich geworden. Und das gilt gerade im Hinblick auf den kommenden Ausstieg aus fossilen Energieträgern umso mehr für die Förderung von regenerativen Energien“, erklärt der Behördenleiter. Lithium sei dafür ein wesentlicher Baustein, da es beispielsweise für die Herstellung von leistungsfähigen Akkus verwendet werde wie etwa in E-Autos und Speichern von Photovoltaikanlagen, so der Chef des Landesamtes.

Niedersachsen, das derzeit das Bundesland Nummer eins bei der Erdgasförderung sei, könne damit perspektivisch zum Bundesland Nummer eins bei der Lithiumförderung werden und eine Vorreiterrolle einnehmen. Immerhin betrage die Gesamtfläche der 20 Felder, in denen nun nach dem Rohstoff gesucht werden könne, annähernd 7500 Quadratkilometer, was knapp ein Sechstel der Fläche Niedersachsens ist. „Allerdings“, tritt Carsten Mühlenmeier dabei gleich möglichen Befürchtungen entgegen, „heißt das nicht, dass am Ende auf dieser riesigen Fläche Lithium gewonnen wird.“ Vielmehr würden sich die verschiedenen Projekte im weiteren Fortgang auf sehr kleine Teilbereiche konzentrieren. „Denn es ist ein Vorteil der guten geologischen Verhältnisse, die wir im Norddeutschen Becken haben, dass Lithium hier sehr ressourcenschonend abgebaut werden kann“, so der LBEG-Präsident.

Ziel sei es nämlich, Lithium im sogenannten Bohrlochbergbau abzubauen. So wie bei der aktiven Erdgasförderung, die in ähnlichen geologischen Schichten in 3000 bis 5000 Meter Tiefe geschieht, würde es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. In diesen würde in einem Kreislaufsystem tiefes Thermalwasser zutage gefördert, das Lithium abgeschieden und das Wasser wieder zurück in die ursprünglichen Schichten gepumpt. Der Abbau in klassischen Bergwerken, wie er beispielsweise im Erzgebirge geplant sei, oder gar unter fragwürdigen Umweltbedingungen, wie man ihn von anderen Kontinenten kenne, sei in Norddeutschland nicht vorgesehen, sagt Carsten Mühlenmeier.

Zunächst sind die in Niedersachsen tätigen Unternehmen aber noch mit der Aufsuchung beschäftigt. Dafür hat die Esso Deutschland GmbH nun zehn weitere Erlaubnisfelder zugeteilt bekommen. Die Felder Bethermoor, Clüversborstel, Dorfmark, Hemmelte, Husum I, Kirchseelte, Kirchwalsede, Meißendorf, Salzhausen und Scholen I liegen in den Landkreisen Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Nienburg/Weser, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Vechta, Verden, der Kreisfreien Stadt Delmenhorst und der Region Hannover. Sie machen zusammengenommen eine Fläche von knapp 4000 Quadratkilometern aus und sind alle zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 31. März 2030.

Nachdem das LBEG die Anträge geprüft und alle von den Flächen betroffen Landkreise um Stellungnahme gebeten sowie sämtliche Städte und Gemeinden informiert hatte, hat es die Erlaubnisse erteilt. Diese geben dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Esso Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Esso Deutschland GmbH hatte bereits zum 1. Januar vier Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium erteilt bekommen. Sechs Erlaubnisfelder sind weiteren Unternehmen und Institutionen zugeteilt. Weitere Anträge von mehreren Unternehmen liegen dem LBEG bereits vor.

Die Erlaubnisfelder in der Übersicht:

  • Bethermoor erstreckt sich über knapp 404 Quadratkilometer in den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Oldenburg, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Cloppenburg und Friesoythe, die Samtgemeinde Wertle sowie die Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel, Großenkneten, Lindern, Molbergen und Wardenburg.
  • Clüversborstel erstreckt sich über knapp 420 Quadratkilometer in den Landkreisen Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Stadt Rotenburg (Wümme), die Samtgemeinden Bothel, Sottrum, Tarmstedt und Zeven, die Gemeinden Grasberg, Lilienthal, Oyten, Scheeßel sowie der Flecken Ottersberg.
  • Dorfmark erstreckt sich über rund 444,5 Quadratkilometer in den Landkreisen Celle, Heidekreis und Rotenburg (Wümme), die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Bad Fallingbostel, Soltau, Visselhövede und Walsrode, die Gemeinden Bergen und Wietzendorf sowie die Gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide.
  • Hemmelte erstreckt sich über knapp 322 Quadratkilometer in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Cloppenburg und Löningen sowie die Gemeinden Bakum, Cappeln (Oldenburg), Emstek, Essen (Oldenburg), Lastrup, Lindern und Molbergen.
  • Husum I erstreckt sich über knapp 252 Quadratkilometer in der Region Hannover und dem Landkreis Nienburg/Weser, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Husum, Nienburg/Weser, Neustadt am Rübenberge, Rehburg-Loccum und Wunstorf sowie die Samtgemeinden Mittelweser und Steimbke.
  • Kirchseelte erstreckt sich über gut 570 Quadratkilometer in den Landkreisen Diepholz, Oldenburg, Verden und der Kreisfreien Stadt Delmenhorst, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Achim, Bassum, Syke und Twistringen, die Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen, Harpstedt, Theding­hausen sowie die Gemeinden Beckeln, Dötlingen, Ganderkesee, Schwarme, Stuhr und Weyhe.
  • Kirchwalsede erstreckt sich über knapp 437 Quadratkilometer in den Landkreisen Heidekreis, Rotenburg (Wümme) und Verden, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Rotenburg (Wümme), Visselhövede und Walsrode sowie die Samtgemeinden Bothel und Sottrum.
  • Meißendorf erstreckt sich über knapp 345,5 Quadratkilometer in den Landkreisen Celle und Heidekreis, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Celle und Walsrode, die Samtgemeinden Ahlden und Schwarm-stedt, die Gemeinden Bergen, Wietze und Winsen (Aller) sowie die Gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide.
  • Salzhausen erstreckt sich über knapp 347 Quadratkilometer in den Landkreisen Harburg, Lüneburg und Uelzen, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Hansestadt Lüneburg, die Samtgemeinden Amelinghausen, Bevensen-Ebstorf, Gellersen, Hanstedt, Ilmenau und Salzhausen sowie die Gemeinde Bienenbüttel.
  • Scholen I erstreckt sich über knapp 438,5 Quadratkilometer in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser, die auch um Stellungnahme gebeten worden sind. Informiert wurden die Städte Sulingen und Twistringen, die Samtgemeinden Barns­-torf, Hanstedt, Kirchdorf, Rehden, Schwaförden, Siedenburg und Weser-Aue sowie die Grafschaft Hoya und der Flecken Steyerberg.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG erteilt als zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium. Alle aktuell 20 zugeteilten Erlaubnisfelder liegen in Niedersachsen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2025

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