Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Bergaufsicht

Der Bergbau unterliegt der Aufsicht durch die zuständige Behörde (Bergaufsicht), so wird die Bergaufsicht im § 69 Abs. 1 Bundesberggesetz definiert. Die Beaufsichtigung der Bergbaubetriebe stellt neben der Vergabe der Bergbauberechtigungen und der Erteilung der Betriebsplanzulassungen die dritte Kernkompetenz der Bergbehörde dar. Im Aufsichtsbereich des LBEG wird die Bergaufsicht durch das Referat L 1.6 wahrgenommen.

Der Aufsichtsbereich des LBEG umfasst die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freie Hansestadt Bremen. In diesem Bereich ist das LBEG zuständige Behörde für den Vollzug des Bundesberggesetzes.

Für die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe nimmt das LBEG unter anderem auch die Zuständigkeiten nach dem Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht wahr. Weiterhin werden durch das LBEG im Land Niedersachsen auch alle Rohrfernleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz und der Rohrfernleitungsverordnung beaufsichtigt, ebenso die Transitleitungen auf dem deutschen Festlandssockel in der Nordsee.

Die Bergaufsicht und die Aufsicht über die Rohrfernleitungen werden auf drei Wegen realisiert:

  • durch regelmäßige Befahrung und Inspektion der Betriebe
  • durch Auditierung
  • durch die Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen.

In Verbindung mit der Bergaufsicht enthält das Bundesberggesetz zusätzlich Regelungen, auf deren Grundlage die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten die Betriebe betreten, Auskünfte verlangen, Einrichtungen besichtigen und Prüfungen vornehmen sowie in Einzelfällen auch Anordnungen treffen dürfen. Für die Bergbauunternehmer bestehen Verpflichtungen zur Meldung von Ereignissen und Unfällen, zur Duldung der Bergaufsicht und zur Begleitung der Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten bei Befahrungen.

Bergaufsicht

Bergbau unterliegt staatlicher Aufsicht

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rochus Rieche

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel: 05323 / 9612-268

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln