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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Wittmund, Friesland, Ammerland, Oldenburg sowie der Stadt Oldenburg der Open Grid Europe GmbH

Projekt:

Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4)

Vorhabenträgerin:

Open Grid Europe GmbH

Antragsgrundlage:

§ 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die EWA soll ihren Startpunkt am Gasspeicher in Etzel haben und bis zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 59) verlaufen.

Die EWA wird eine Nennweite von DN 1200 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.200 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 60 km haben.

Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Bockhorn, der Stadt Varel, der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Edewecht, der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg betroffen.

Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 i.V.m. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen konnten vom 22.04.2024 bis zum 21.05.2024 eingesehen werden.


Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Gasversorgungsleitung Nr. 459 Etzel-Wardenburg“ (EWA), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 17.01.2025 erteilt.

Die Planfeststellung erfolgte nach Maßgabe der eingereichten Antragsunterlagen vom 22.03.2024, den Planänderungsunterlagen mit Antrag vom 12.06.2024 sowie der unter Teil A, Ziffern II. und III. der Zulassung enthaltenen Nebenbestimmungen und Hinweisen sowie den in Teil A, Ziffer IV gegebenen Zusagen der Vorhabenträgerin.

Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses und die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bekannt gemacht.

Die Auslegung der Zulassung erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG im Internet (Download Infospalte rechte Seite)

Auf Antrag eines Betroffenen oder demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Antrag ist gem. § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG während des Veröffentlichungszeitraums an das LBEG zu richten.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit

vom 22.01.2025 bis 04.02.2025 (jeweils einschließlich)

Zusätzlich können die Zulassung des vorzeitigen Beginns und die Planunterlagen im Internet im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden.

Die Zulassung gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG).


Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.


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