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Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Neue betriebliche Maßnahmen im Bereich der Erdölfelder Vorhop & Vorhop-Knesebeck – 2. Maßnahmenpaket“ der Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Vorhaben: Neue betriebliche Maßnahmen im Bereich der Erdölfelder Vorhop & Vorhop-Knesebeck – 2. Maßnahmenpaket

Vorhabenträgerin: Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

Antragsgrundlage: § 52 Absatz 2a i.V.m. § 57a BBergG

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant unter dem Projektnamen „Neue betriebliche Maßnahmen im Bereich der Erdölfelder Vorhop & Vorhop-Knesebeck – 2. Maßnahmenpaket“ auf den Gebieten der Stadt Wittingen und den Gemeinden Schönewörde und Wahrenholz (Landkreis Gifhorn) die Fortführung der Erdölförderung.

Im Bereich der Erdölfelder Vorhop und Vorhop-Knesebeck wird seit den 1950er Jahren Erdöl gefördert. Im Rahmen des Projektes sollen die bestehenden Bohrungen und vorhandenen Förderanlagen weiter genutzt werden sowie ein Teil der technischen Anlagen umgebaut (z. B. bei der Konvertierung von Bohrungen) und erneuert werden (z. B. Ersatz der Feldleitungen), um die sinkende Erdölproduktion wieder zu erhöhen und gleichzeitig die Integrität der Förderanlagen zu erhalten.

Zusammenfassend sind folgende Aktivitäten geplant:

· Ablenkung von Einpress-, Produktions- und Beobachtungsbohrungen,

· Konvertierung von Produktionsbohrungen und

· Erneuerung von Feldesleitungen im Umfeld der Erdölfelder Vorhop und Vorhop-Knesebeck.

Die geplanten Maßnahmen befinden sich im Landkreis Gifhorn auf den Gebieten der Stadt Wittingen und den Gemeinden Schönewörde und Wahrenholz und teilen sich in die Projektgebiete Vorhop und Vorhop-Knesebeck auf.

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG hat den Rahmenbetriebsplan gem. § 52 Absatz 2a BBergG beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 26.03.2026 bis 27.04.2026 jeweils einschließlich

im Internet

- auf dieser Internetseite in der Infospalte auf der rechten Seite sowie

- im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite und unter

- www.wittingen.eu. (Homepage Stadt Wittingen),

- www.wesendorf.de/Rathaus-Verwaltung/Rathaus/Bekanntmachungen/
(Homepage Samtgemeinde Wesendorf)

eingesehen werden (§ 27a VwVfG).

Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.

  Bildrechte: Vermilion

Lage des Vorhabens

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