Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde nach Wettringen der Firma Open Grid Europe GmbH

Vorhaben: Errichtung und Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde nach Wettringen der Firma Open Grid Europe GmbH

Vorhabenträgerin: Open Grid Europe GmbH

Antragsgrundlage: § 43 l Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Open Grid Europe GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III (NRL III) von Bunde nach Wettringen.

Gemäß § 43 l Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 5 EnWG ist für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter ein Planfeststellungsverfahren zu führen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 121,5 km mit einem Durchmesser von DN 1200 (ca. 1,2 m) vor, wobei der antragsgegenständliche niedersächsische Teil der Leitung etwa 117,5 km lang ist.

Die Leitung verläuft durch die Landkreise Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim und berührt die Städte/Gemeinden Bunde, Weener, Rhede, Dörpen, Heede (Ems), Dersum, Walchum, Lathen, Sustrum, Haren (Ems), Niederlangen, Oberlangen, Meppen, Geeste, Wietmarschen, Schüttorf, Samern, Emsbüren, Salzbergen und Ohne.

Aufgrund der Nähe zu den Niederlanden wird eine grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich.

Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG, Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen sowie Fachbeiträge zum Denkmalschutz, zum Klima, zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Boden.

Die Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen konnten in der Zeit

vom 06.11.2025 bis 05.12.2025 jeweils einschließlich

hier auf der Internetseite (Download Infospalte rechte Seite) sowie im UVP-Portal unter eingesehen werden (§ 27a VwVfG).

Einwendungen und Stellungnahmen konnten bis 07.01.2026 (einschließlich) erhoben bzw. abgegeben werden.

Mit Antrag vom 13.05.2026 hat die Vorhabenträgerin eine Planänderung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG beantragt. Die von der Planänderung Betroffenen sind durch das LBEG zu beteiligen. Die Änderungsunterlagen stehen zum Download unter der entsprechenden Rubrik (Infospalte rechte Seite) bereit.

  Bildrechte: Open Grid Europe

Trassenverlauf NRL III

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