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Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben der ONE Dyas B.V. „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“

Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt Erdgas aus dem Erdgasfeld N05-A sowie aus den umliegenden prospects in der Nordsee zu fördern. Hierzu soll im Bereich des Erdgasfeldes N05-A eine Erdgasförder- und -aufbereitungsplattform errichtet und betrieben werden. Der vorgesehene Standort der Plattform N05- A befindet sich im niederländischen Küstenmeer etwa fünfhundert Meter von den deutschen Hoheitsgewässern entfernt und ungefähr 23 Kilometer entfernt zu der Küste von Borkum.

Für die Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet hat die ONE Dyas B.V. den Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt.

Projekt:

Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet

Vorhabenträgerin:

Oranje-Nassau Energie B.V., Parnassusweg 815,1082 LZ Amsterdam

Antragsgrundlage:

§ 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 1 Nr. 2b und Nr. 2. Buchst. a) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau).

Für die Genehmigung des Vorhabens ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.


Verlauf des Genehmigungsverfahrens:

08.10.2020 bis 06.04.2021

Antragskonferenz (Scoping)

09.09.2022

Eingang des vollständigen Antrags

Auslegung der

Planunterlagen

10.10.2022 bis 09.11.2022

Stadt Borkum:

Rathaus (Zimmer 6, Ordnungsabteilung), Neue Str. 1, 26757 Borkum

Montag 08.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag 08.30 – 13.00 Uhr

Mittwoch 08.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag 08.30 – 13.00 Uhr

Freitag 08.30 – 13.00 Uhr


Gemeinde Krummhörn:

Rathaus (Zimmer Nr. 3.09), Rathausstraße 2, 26736 Krummhörn

Montag 08.30 – 12.00 Uhr

Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr

Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr

Freitag 08.30 – 12.00 Uhr


Stadt Norderney:

Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1. OG), 26548 Norderney

Montag 08.30 – 12.30 Uhr

Dienstag 08.30 – 12.03 Uhr, 15.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch 08.30 – 12.30 Uhr

Donnerstag 08.30 – 12.30 Uhr, 15.00 – 16.00 Uhr

Freitag 08.30 – 12.30 Uhr


Inselgemeinde Juist

Rathaus (1. Stock), Strandstrasse 5, 26571 Juist

Montag 09:00 – 12:30 Uhr, 15:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:30 Uhr, 15:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 12:30 Uhr, 15:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:30 Uhr, 15:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:30 Uhr


Gemeinde Schiermonnikoog (Niederlande)

Rathaus der Gemeinde Schiermonnikoog (Niederlande), Nieuwestreek 5, 9166 LX Schiermonnikoog


Gemeinde Het Hogeland (Niederlande)

Rathaus der Gemeinde Het Hogeland (Niederlande), Hoofdstraat W 70 in Winsum.

09.12.2022

Ende der Einwendungsfrist

17.03.2023 bis einschließlich 23.03.2023

Online-Konsultation


Die Bekanntmachung der Auslegung, die auszulegenden Unterlagen sowie die Bekanntmachung der Online-Konsultation sind online verfügbar.

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt in der Nordsee in die Erdgasfelder N05-A, N05-A-Nord, N05-A-Südost, Diamant und Tanzaniet-Ost Explorations- bzw. Produktionsbohrungen abzuteufen und Erdgas zu fördern. Das geplante gesamte Vorhaben der ONE Dyas B.V. besteht im Einzelnen aus den folgenden Teilprojekten:

- Bau und Betrieb einer Plattform N05-A (Hoheitsgebiet Niederlande)

- Kabellegung für die Stromversorgung zum Offshore-Windpark Riffgat (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland)

- Abteufen von Bohrungen (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland)

- Förderung von Erdgas (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland)

- Bau und Betrieb einer Erdgasleitung (Hoheitsgebiet Niederlande).

Die Plattform N05-A befindet sich auf niederländischen Hoheitsgebiet 23 km von der Insel Borkum entfernt. Die Erdgasfelder N05-A und N05-A Nord sind grenzüberschreitend. Das Erdgasfeld Tanzaniet-Ost befindet sich vollständig auf niederländischem Hoheitsgebiet und die Erdgasfelder N05-A Südost und Diamant vollständig auf deutschem Hoheitsgebiet.

Für die Vorhabenbestandteile auf niederländischen Hoheitsgebiet (Bau und Betrieb der Plattform N05-A auf niederländischen Hoheitsgebiet, das Abteufen der Bohrungen auf niederländischen Hoheitsgebiet, die Erdgasförderung auf niederländischen Hoheitsgebiet, den Bau und Betrieb einer Erdgasleitung zum Abtransport des geförderten Erdgases auf niederländischen Hoheitsgebiet sowie für die Verlegung des Stromkabels von der Plattform N05-A bis zur niederländisch-deutschen Grenze) wurde ein niederländisches Genehmigungsverfahren durchgeführt, bei dem Deutschland in einer grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 UVPG beteiligt wurde (siehe auch: https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/bergbau/genehmigungsverfahren/grenzuberschreitende_beteiligungen/grenzuberschreitende-behorden-und-offentlichkeitsbeteiligung-gemass-58-und-59-uvpg-zum-vorhaben-der-one-dyas-b-v-erdgasgewinnung-aus-dem-feld-n05-a-in-der-nordsee-199581.html).

Für die Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet hat die ONE Dyas B.V. den Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs 2a BBergG beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt.

Insgesamt sind maximal neun Richtbohrungen mit zusätzlichen Ablenkungen aus diesen Bohrungen auf deutschen Hoheitsgebiet vorgesehen. Die Richtbohrungen werden in einem vertikalen Tiefenbereich von 1.500 m bis 3.500 m vom niederländischen Hoheitsgebiet ins deutsche Hoheitsgebiet abgelenkt. Die erwartete technisch förderbare Erdgasmenge des gesamten Vorhabens wird insgesamt auf 4,5 bis 13 Mrd. Nm³ Erdgas geschätzt.

Weitere Einzelheiten können der Allgemeinverständlichen nichttechnischen Zusammenfassung des UVP-Berichts oder den vollständigen Antragsunterlagen (siehe Downloadbereich) entnommen werden.


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