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Umweltinformationen

Entsprechend den Anforderungen der Umweltinformationsgesetze stellt auch das LBEG aktiv Umweltinformationen zur Verfügung


Nach den Umweltinformationsgesetzen der Länder stellen die Behörden aktiv Umweltinformationen zur Verfügung.

Hierfür sind im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie folgende zentrale Landesportale eingerichtet worden:

- Niedersachsen: Umweltportal Niedersachsen
- Schleswig-Holstein: Agrar- und Umweltportal
- Freie Hansestadt Bremen: Bremer Umweltinformationssystem
- Freie und Hansestadt Hamburg: Umweltportal Hamburg

Das LBEG ist in den genannten Ländern für Genehmigungsverfahren für Bergbaubetriebe – auch mit Umweltauswirkungen – zuständig.

Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten nach umweltrechtlichen Vorschriften, wie z. B. Abfallrecht, Energiewirtschaftsrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht. Hierfür haben die Länder jedoch unterschiedliche Festlegungen getroffen. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den spezifischen Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen oder Erlassen, die sich über die oben genannten Portale erreichen lassen.

Unter dem Navigationspunkt Genehmigungsverfahren erhalten Sie Informationen über die derzeit am LBEG bearbeiteten Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin informieren wir dort über durchgeführte Vorprüfungen zur Feststellung der Erforderlichkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

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